Trotz laufender Insolvenz zum Gerichtsvollzieher bestellt?

3 Antworten

während der Insolvenz gilt im Allgemeinen ein Vollstreckungsverbot. Sowohl für die Insolvenzschulden als auch im Wesentlichen für Neuschulden. Sprich: Die Gläubiger für neuen Schulden müssen sich hinten anstellen.

Ich würde den Gerichtsvollzieher kontaktieren, auf die laufende Insolvenz hinweisen und um Bestätigung bitten, dass die Pfändungsmaßnahme ausgesetzt ist.

Grundlegend mal folgendes: Es besteht zwar ein Vollstreckungsverbot während der Insolvenz, das entbindet dich aber nicht davon dem GVZ z.B. Auskünfte zu erteilen oder bei ihm zu erscheinen.

Wichtig wäre tatsächlich zu wissen a) in welchem Stadium befindet sich das Insolvenzverfahren (Gutachten, vorläufige Insolvenz oder Eröffnet)? b) Weshalb wurdest du vom GVZ geladen? c) Handelt es sich um eine Alt-Forderung (entstanden vor Eröffnung) oder um eine Neuforderung (entstanden ab Eröffnung)? 

Es kann z.B. auch vorkommen, dass das Insolvenzgericht oder der Insolvenzverwalter /-gutachter den GVZ beauftragt hat, wenn man z.B. nicht ausreichend Auskünfte erteilt hat oder nicht erreichbar ist, nicht bei Terminen erscheint etc.

Der Regelfall ist aber tatsächlich, dass es sich um Gläubigerforderungen handelt, die im Zweifel beim eröffneten Insolvenzverfahren zur Tabelle anzumelden sind.

Ruf den GVZ am besten mal an und informiere ihn über das laufende Insolvenzverfahren und frag bei ihm persönlich nach, ob unter diesen Umständen ein Erscheinen noch notwendig ist.

Ist nicht. Während der Insolvenz kann das nicht sein.

Falls doch ist die Schuldnerberatung nicht seriös und da ist etwas falsch gelaufen.