DARF INKASSO ANSCHREIBEN, IN DER INSOLVENZ?
Hallo liebe Leute, ich habe vor 3 Jahren meinen Kumpel, wegen seiner Finanzlage, zur Schuldnerberatung geschickt. Seitdem befindet er sich in der Privatinsolvenz. Heute hat er einen Brief von einer Inkasso (creditreform), die in der Insolvenz aufgeführt ist, erhalten. Die schreiben, das die nun nach 3 Jahren einen Gerichtsvollzieher vorbeischicken werden, wenn er die Summe nicht umgehend bezahlt. FRAGE: darf das Inkasso überhaupt solche Briefe senden, wenn er noch in der Insolvenz ist? Was kann man dagegen unternehmen? danke
4 Antworten
Hallo,
es gibt schon Inkassobüros, die es einfach mal versuchen. Die Creditreform gehört aber eigentlich nicht dazu.
Dein Freund könnte jetzt theoretisch die Füße hochlegen und einfach abwarten. Wenn der Gerichtsvollzieher wirklich kommt, was nicht passieren wird, weil der vorher nachschaut, ob es einen Insolvenzeintrag gibt, dann zeigt er ihm das Schreiben mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens und dann fährt der Gerichtsvollzieher wieder.
Der könnte aber der Creditreform einfach auch einen Dreizeiler mit einer Kopie der Insolvenzeröffnung schicken und Ihnen einen schönen Tag wünschen. Evtl. noch den Hinweis, wer der Treuhänder ist, für den Fall, dass es noch Gesprächsbedarf gibt.
Viel Glück
VIELEN DANK
hmm, wurden diese Forderungen nicht angegeben?
aber sicher kann die Inkasso Briefe schreiben.
Wenn dein Bekannter innerhalb der 3 Jahre keine Mahnungen incl. kein gerichtlicher Mahnbescheid gekommen ist, kann das durchaus verjährt sein.
er hat einen Insolvenzverwalter --- so ohne alle Infos --- wir kennen kein Sachverhalt
Jeder darf jedem Briefe schicken, klar.
Wenn er in der Insolvenz ist und die EV abgegeben hat, können sie gerne den Gerichtsvollzieher beauftragen. Außer Kosten bringt ihnen das aber wohl nichts.
er hat einen insolvenzberater. den soll er fragen
hm 3x falsch
1. Wenn du lesen würdest, könntest du erkennen, dass der Fragesteller geschrieben hat, dass die Forderung im Verfahren gemeldet ist.
2. Auch eine Inkassofirma darf nur berechtigte Sachen fordern, ansonsten könne schnell der Verdacht der Nötigung aufkommen.
3. Inlovenzforderungen unterliegen nicht der 3 Jährigen Verjährung, da durch das Verfahren ein sog. Verjährungshemmnis besteht.