Schulden und hartz IV empfänger

10 Antworten

Du hast mehrere Möglichkeiten:

  • die potentiell sauberste aber schwierigste Variante dürfte eine Umschuldung sein...

Du kannst versuchen, ein Darlehen auf zu nehmen und dieses dann bei einem Gläubiger abstottern. Hier musst Du aber schauen, dass Du eine Rate vereinbarst, die Du auch sicher wirst zahlen können!!! Hilfreich wäre hier, wenn Du es schaffst, dass deine Gläubiger von einem Teil ihrer Forderungen Abstand nehmen. Du musst ihnen hier ein Angebot machen, dass Du einen möglichst hohen Betrag vollständig an einem Stück zurückzahlst. So kannst Du evtl. die Gesamtschuld etwas mindern und bekommst so vielleicht auch eher einen Kredit. Vielleicht kannst Du auch von deiner Familie eine kleine Unterstützung dazu bekommen, so dass die Darlehenshöhe möglichst gering ausfällt und Du dieses dann schneller zurück zahlen kannst. Wenn das dann einwandfrei funktioniert, kannst Du den Rest über ein neues Darlehen auch zurück zahlen. Dieses bekommst Du dann auch leichter, wenn die Bank gesehen hat, dass Du das erste ohne Probleme hast bedienen können

  • die etwas härtere Variante (für deine Gläubiger) wäre, dass Du in eine Privatinsolvenz gehst.

Hier aber darfst Du vorher nicht die Versicherung abgeben. Du müsstest also schauen, dass Du das zumindest einmal abwenden kannst und den Gerichtsvollzieher bezahlst.

  • ähnlich sieht es ja auch aus, wenn Du die Eidestattliche abgibst.

Hier allerdings kommst Du so schnell dann nicht mehr heraus, das Ding wird dann auch in der Schufa stehen und Du wirst Schwierigkeiten haben, wenn es ums Geld geht.

Der Gerichtsvollzieher kann von Dir nur Geld verlangen, dass Du nicht zum Lebensunterhalt brauchst. Kannst Du das, was er von Dir haben möchte aber nicht bezahlen - eben, weil es mehr ist, als das, was nach dem Lebensunterhalt übrig bleibt - verlangt er, dass Du an Eides statt versicherst, dass Du nicht mehr hast. Dann wirst Du eben immer nur das, was über deinen Lebensunterhalt hinaus geht abführen müssen und das dann eben so lange, bis die Gläubiger zufrieden sind. Effektiv aber wird dadurch deine Schuld mit jedem Tag größer werden, da die Gerichtsvollzieher- und Mahnkosten die Schuldentilgung übersteigen dürften.

Das wissen aber auch deine Gläubiger, weshalb Du wahrscheinlich einen Teil gemindert bekommen können wirst. Daher würde ich an deiner Stelle versuchen, den ersten weg zu gehen, weil er moralisch am saubersten ist, Du hinterher noch in den Spiegel schauen kannst und er für alle beteiligte am wenigsten Opfer verlangt. Vor allem, wenn Du aus der Familie noch eine Unterstützung bekommst und möglichst viel auf einmal über ein Darlehen bedienen kannst sind die Chancen auch sehr hoch, dass zumindest auf die Aufgelaufenen Mahnkosten teilweise oder gar ganz verzichtet wird.

Wenn Du evtl. auch einen Bürgen für Dich findest und ein Sondertilgunsrecht bekommst, kannst Du so das ganze, wenn Du aus Hartz-IV raus kommst dann auch beschleunigen...

Wichtig dabei aber ist, dass Du ehrlich bist und vor allem, dass Du nicht wieder oder weiter in die Schuldenfalle gerätst!!!

Du liegst unter der Pfändungsfreigrenze und Dir kann nichts passieren bzw. Dir kann nichts gepfändet werden. Wenn dann doch eine Kto-Pfändung kommen sollte dann kannst Du Dein Kto im Rahmen nach 850 ZPO wieder frei machen lassen. Wie das geht steht auf unserer Kanzlei-Homepage.

Hallo wenn du Harz 4 empfänger bist kann bei dir nichts gepfändet werden.ausser du hast werdtgegenstände die über der Pfändungsfreigrenze liegen.

Wenn Du 450 Euro direkt bezahlen kannst, wird der Gerichtsvollzieher sich wahrscheinlich darauf einlassen, dass Du die restlichen 58 Euro im nächsten Monat bezahlst. Bei Deiner grundsätzlichen finanziellen Lage und als Hartz4-Empfänger wäre Dir wahrscheinlich mit einer Privat-Insolvenz am ehesten gedienst. Du solltest Dich nochmals an die Schuldnerberatung wenden. Deine Schulden wirst Du immer zurückzahlen müssen, die Schuldnerberatung kann nicht erreichen, dass man Dir diese erlässt. Man kann Dir dort aber helfen über eine Privatinsolvenz Vergleiche mit Deinen Gläubigern zu treffen. Hierfür musst Du aber erst einmal alle Gläubiger und deren Rechnungen, Mahnungen usw. zusammenstellen, damit man sich einen Überblick über die gesamte Situation machen kann. Mit etwas Disziplin und Geduld bist Du nach 7 Jahren alle Schulden los und kannst neu beginnen, hoffentlich dann ohne neue Schulden zu machen.

Moin, wegen 7500€ macht man keine Inso.- Dann hätteste nachher, trotz Restschuldbefreiung kaum weniger Schulden, weil du ja dann die Verfahrenskosten der Inso u. den Treuhänder auch bezahlen musst.-Du solltest möglicherweise VOR ner Inso mal zu nem Fachanwalt gehen.-Wenn du Glück hast, geht das über Beratungshilfe.-Der könnte deine Schulden durch Vergleiche evtl. schon um einiges verringern.-Wenn du heute noch n Termin dafür vereinbarst, könnteste wenn der GV Verständnis hat, deine EV noch verschieben.-Wenn du aber eh Hartz bekommst können se bei dir eh nix pfänden.-Dann kannste doch unterschreiben, so weit ich weis, sind bei ner EV die Verzugskosten eingefroren.-D.h. es kann sein, dass im Falle der EV keine weiteren Zinsen usw. auflaufen.-Da aber nochmal selbst informieren.-Das was du 'geschenkt' bekommen hast, ist doch gar nicht da.-Und vor Allem gehört dir sowas offiziell nicht.-Dann sollteste aber mit jemandem n Leihvertrag machen.-Es ist nämlich nach der ZPO fast nichts Materielles mehr pfändbar.-Wenn natürlich n großer Plasma- o. LCD- Fernseher da is o halt Luxus-Kram, wie Schmuck teure Musikinstrumente usw. geht das natürlich weg.-PC is nur Pfändbar wenn das wirklich ne dicke Schießbude ist.-PC darfste haben.-Dann kommt bei Pfändungen noch ne soo genannte Verhältnismäßigkeit dazu.-D.h.: wenn z.B. n eigentlich pfändbarer Fernseher da ist, müsste der GF ne 'Austauschpfändung' machen (großer weg, kleinerer hin) -Dann muss aber der Netto-Erlös der gepfändeten Sache nach Abzug aller Kosten noch merklich zur Schuldenminderung beitragen.-Genau das ist besonder bei PC u. Unterhaltungselektronik meistens gar nicht machbar.-Deshalb is materiell fast nie was pfändbar.-NACH der EV haste sogar ne bessere Vergleichsposition mit den Gläubigern.-Nach der EV kannst Du, o. dein Anwalt die Gläubiger um n Vergleich bitten.-wenn du geschickt verhandelst biste bei deinen 7500€ evtl. mit ner Summe v 2000 € fertig.- Das muss aber dann sofort übern Tisch und wenn man sich das v. Oma leiht o. n Pkw versetz.- Wenn das mit den Vergleichen funzt, biste nämlich mit Rückgabe der Titel schuldenfrei.-Dann biste wegen der EV nach 3 Jahren auch wieder aus der Schufa.- Also, ruhig ne EV machen, und NIX an den GV zahlen.- Der lässt dich dann auch in Ruhe.-Das is dann viel Stressfreier.