Trotz laufendem Verfahren ins Ausland Reisen!?

7 Antworten

Das würde ich auf jeden Fall vorher mit der Staatsanwaltschaft abklären.

Wenns in deiner Urlaubszeit zu einer Gerichtsverhandlung kommen sollte, dann hast Du ein Problem.

Du mußt wohl dem Gericht zur Verfügung stehen. das heißt, dass Du die Gerichtstermine wahrnehmen mußt, egal wo Du dich aufhälst.


Wahrscheinlich darfst du es nicht, aber ruf beim Gericht an die können es dir genau sagen.

Spontan nur geraten: Das sollte möglich sein. Blöd nur, wenn du aus der Welt plötzlich zurückreisen musst, um am Verfahren teilzunehmen.

Bietet es sich vielleicht an, am Verfahren mitzuwirken? Wenn es um eine Kleinigkeit geht und du dir ohnehin keinen Freispruch ausrechnest, dann telefonier doch mal mit der Staatsanwaltschaft und rege die Einstellung, notwendigenfalls gegen Auflage oder zumindest einen Strafbefehl an; wenn du "professioneller" herangehen willst, lass dir noch einen Blick in die Akten gewähren. Oder wenn du das Optimum herausholen willst, lass das alles einen Anwalt machen.

Aber wenn dir das Geld dafür fehlt, dann beiß halt in den sauren Apfel und klär das selbst. Zumindest einen Strafbefehl wird man dir kaum verwehren: geht sehr schnell und ist "härtemäßig" dasselbe wie eine Verurteilung nach einer Gerichtsverhandlung, spart aber allen Beteiligten Arbeit.

Freue mich über Nachfragen und will stets gern wissen, wie ein Fall zu Ende geht

Das solltest Du aber ganz schnell mit der zuständigen Staatsanwaltschaft klären.

Ansonsten kann es durchaus sein, daß Du deine Reise bereits am Flughafen bei der Passkontrolle ziemlich unsanft endet.