Trotz Krankschreibung Nebenjob ausüben?

3 Antworten

Darf ich den in dem Zeitraum trotzdem ausüben ?

Das ist zwar nicht generell verboten/unmöglich, aber unter Umständen problematisch:

Möglicherweise kann es dem Arbeitgeber "verdächtig" vorkommen, dass Dir "ausgerechnet" während der Kündigungsfrist eine entsprechend lange Arbeitsunfähigkeit bescheinigt wird, Du aber trotzdem im Nebenjob arbeitest; er könnte, wenn er berechtigte Zweifel vorbringen kann, die Krankenkasse veranlassen, Dich zum Medinzinischen Dienst der Krankenversicherung MDK vorzuladen, um die Berechtigung der Krankschreibung überprüfen zu lassen.

Grundsätzlich gilt zwar: krank ist krank - dennoch ist es nicht ausgeschlossen, trotz Krankschreibung im Hauptjob eine Nebentätigkeit weiterhin auszuüben.

Wer z.B. als Telefonist/Callcenter Agent wegenb einer Stimmbandentzündung nicht arbeiten kann, darf trotzdem eine Nebentätigkeit ausüben, in der das Reden keine Rolle spielt.

In Deinem Fall ist die Krankschreibung - nach Deiner Schilderung - konkret situationsbezogen auf Deinen Arbeitsplatz. Die Situation, die an Deinem Arbietsplatz im Hauptjob zur Arbeitsunfähigkeit dort führt, spielt an Deinen Arbeitsplatz im Nebenjob keine Rolle. Die "Freude an der Arbeit" dort (im Nebenjob) düfte sogar der Behebung Deiner psychischen Probleme durch das Mobbing im Hauptjob zugute kommen.

Auch wenn Dir also die weitere Arbeit im Nebenjob trotz Krankschreibung nicht verwehrt sein dürfte, bedeutet das nciht, dass sich nicht Probleme ergeben können.

Wenn Du in deinem Nebenjob trotz Krankschreibung arbeitest, dann wirst Du deutliche rechtliche Probleme bekommen. Du kannst nicht für den Hauptjob krank und für den Nebenjob gesund sein.

Familiengerd  17.05.2018, 21:09

Das ist so nicht richtig - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort!

nein. Kank ist krank. Es sei denn du hast ein Gutachten, welches dir genau DIESEN Nebenjob als gesundheitsfördernd belegt.

Familiengerd  17.05.2018, 21:10
nein. Kank ist krank.

Das ist so nicht richtig - siehe zur Erklärung meine eigene Antwort!