Trotz Krankschreibung im Hauptjob Nebentätigkeit (Künstler/Schauspieler) ausüben?

8 Antworten

Für die Frage, ob eine bescheinigte Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob auch den Nebenjob erfasst, kommt es entscheidend auf die Art der Tätigkeiten im Haupt- und im Nebenjob an und auf die Art der Erkrankung.

Eine Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob bedeutet noch lange nicht ebenfalls Arbeitsunfähigkeit bei einer ganz anderen Tätigkeit im Nebenjob: Der Maurer, der im Hauptjob wegen eines gebrochenen Arms arbeitsunfähig ist, kann im Nebenjob trotzdem Bürotätigkeiten ausüben.

Bei solch offensichtlichen Gegebenheiten darf das beim einem "verständigen" Hauptarbeitgeber eigentlich überhaupt kein Problem sein. Schwieriger - und vielleicht verbunden mit unangenehmen Nachfragen und mit Misstrauen - dürfte es in "Graubereichen" sein; aber selbst bei psychischen Erkrankungen - z.B. wegen (erwiesenen) Mobbings oder Bossings im Hauptjob - kann eine trotzdem ausgeübte Nebentätigkeit in einem positiven, stabilisierenden Arbeitsumfeld erlaubt sein.

Steht so etwa auch in dem Link den ich teilte

@bephelor

Hab ich gerade jetzt im letzten Absatz dort gelesen.

Dein Text offenbart schon mal das völlige Unverständnis deiner Situation. Du bist nicht für den Hauptjob krankgeschrieben, sonden als Person. Egal was die Krankheitsursache ist, da steht "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" drauf. Wenn du trotzdem einer Arbeit nachgehen kannst und dies deinem Arbeitgeber nicht anzeigst, kann der dich fristlos kündigen. Was ich in diesem Fall als AG auch tun würde. Mit der KK hat das gar nichts zu tun.

Dein Text offenbart schon mal das völlige Unverständnis deiner Situation. Du bist nicht für den Hauptjob krankgeschrieben, sonden als Person. Egal was die Krankheitsursache ist, da steht "Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung" drauf.

Das ist schlicht und einfach falsch!

Es kommt alleine darauf an, um welche Tätigkeiten es sich im Haupt- und im Nebenjob jeweils handelt und um welche Art der Erkrankung.

Eine Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob bedeutet noch lange nicht ebenfalls Arbeitsunfähigkeit bei einer ganz andren Tätigkeit im Nebenjob.

Was ich in diesem Fall als AG auch tun würde.

... nd in diesem Fall mit Sicherheit verlieren!

Du darfst alles tun, was deiner Genesung nicht im Wege steht.

Mach dich aber auf unangenehme Fragen gefasst.

Wenn du im Hauptjob krankgeschrieben bist, kannat du ja wohl kaum als Schauspieler auf der Bühne stehen.

Oder ist das Teil einer Therapie ?

Wenn die Schauspielerei eine angemeldete Tätigkeit ist, geht das nicht. Krank ist krank. Als Hobby wäre es ok.

Das ist falsch!

Es kommt alleine darauf an, um welche Tätigkeiten es sich im Haupt- und im Nebenjob jeweils handelt und um welche Art der Erkrankung.

Eine Arbeitsunfähigkeit im Hauptjob bedeutet noch lange nicht ebenfalls Arbeitsunfähigkeit bei einer ganz andren Tätigkeit im Nebenjob.