Trotz Guthaben kein geld von p-konto ?

1 Antwort

Ja, ich verstehe ( im Gegensatz zu "Bley" ) um was es hier geht.

Guthaben bei P-Konten was zum Freibetrag gehört und nicht im Monat der Gutbuchung verfügt worden ist, muss einmalig in den Folgemonat übertragen werden. Dort muss es zusätzlich zum neuen Freibetrag zur Verfügung stehen.

Beispiel:

Das Einkommen im Januar beträgt 1.000 € . Davon werden 800 € verfügt. 200 € bleiben übrig. Im Februar gibt es wieder 1.000 € Einnahmen. Die Bank muss also im Februar insgesamt 1.200 € freigeben.

Guthaben was zum Freibetrag gehört und nicht im aktuellen Monat verfügt wurde, muss in den Folgemonat übertragen und darf dort nicht mit neuen Guthaben verrechnet werden.

Seit ihr verheiratet und/oder habt ihr Kinder? Wenn ja, habt ihr deswegen schon euren Freibetrag erhöhen lassen?

Da es hier quasi eine Lohnnachzahlung gab, helfen die üblichen ausgefüllten P-Konto Bescheinigungen nicht weiter.

Dein Mann muss sich unbedingt bis spätestens Ende Februar an sein Amtsgericht und dort an die Vollstreckungsabteilung ( auch Vollstreckungsgericht ) wenden.

Dort muss er zwingend ( sofern vorhanden ) folgende Unterlagen mit nehmen:

Personalausweis, P-Konto Vertrag, Lohnnachweise ab 1.12.2016, Nachweis der Lohnabschlagszahlung, Heiratsurkunde, Geburtsurkunden aller eigenen Kinder, Mietvertrag, Kontoauszüge ab 1.12.2016 bis möglichst aktuell.

Die Rechtspfleger ( Gerichtsmitarbeiter ) helfen kostenlos und haben mehr Macht als Banken.