P-Konto Einzahlung

8 Antworten

auf P Konto giltet Pfaendungsgrenze usw. Bei Unterhalt zb. extra Tabelle. Die Bank muss aktuelle Pfaendungsgrenzen beachten.

ALLE Eingänge zählen! Sonst könnte man 1.000.000 in bar einzahlen und keiner könnte pfänden. Falls Du dringend etwas überweisen musst, kannst Du es via Barzahlung bei Deiner Bank oder jeder anderen Bank tun, ohne dass es über Dein Konto läuft, kostet aber extra. Für Bezahlungen im Internet gibt es Prepaidkarten, die kannst Du Dir auch mit P-Konto besorgen. Kostet aber auch extra. Alles Gute für Dich

Es gibt den Sockelbetrag von ca. 1.045 Euro. Alles was darüber liegt, kann gepfländet werden. Ggfs. muß man bei Gericht beantragen, dass man einen höheren Sockelbetrag bekommt. Aber das ist nicht so einfach.

Freibetrag auf einem Pfändungsschutzkonto? Hm, ich kenne mich damit nicht so gut aus, aber ich dachte immer, dass gerade das der Sinn eines P-Kontos ist, eben dass von dort nichts gepfändet werden kann. Ich wusste nicht, dass da noch ein Freibetrag existiert. Sorry, bin da gerade keine Hilfe.

Ein P-Konto ist entgegen eines weit verbreiteten Irrglaubens durchaus pfändbar. Nur innerhalb des Pfändungsfreibetrags und enger zeitlicher Grenzen von (grob gesagt) längstens 2 Monaten besteht ein gewisser Schutz.

Ja auch das was man aufs P- Konto einbezahlt zählt zum Freibetrag.