P-Konto, Guthaben drauf aber nicht auszahlbar...?

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geh mit deinem personalausweis zum schalter und las es dir dort auszahlen und wenn nichts verfügbar sein sollte dann fragst du den mitarbeiter warum es so ist die helfen dir dann weiter evtl. müssen die es vielleicht freischalten. lg

Hallo Sommerbriese, bei einem "P-Konto" handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto - es besagt, dass du bis zu einem Freibetrag von derzeit glaube ich 954 Euro frei verfügen kannst, ohne, dass ein Gläubiger kommt und dir für eine Forderung Geld einzieht - das geht eh nicht so einfach, da kommen noch mehrere Schritte. Alles was über 954 Euro ist, wird sozusagen "eingefroren" und darüber kannst du nicht verfügen. Es kann sein, dass du vorher mit deiner EC-Karte einkaufen warst für 480 Euro (ELV) und das Geld bereits abgebucht wurde von deinem Konto aber im Automaten noch nicht zu sehen ist. Es kann aber auch sein, dass - wenn du Daueraufträge hast, die Daueraufträge schon ausgeführt wurden und auch hier, der Automat oder die Kontoauszüge noch nicht auf dem aktuellen Stand gebracht wurden, das macht das Kreditinstitut. Fakt ist, bei einem P-Konto kann dir bis zu dem Freibetrag (wie oben beschrieben) nichts eingezogen werden, du kannst frei verfügen über diesen Betrag.

Hoffe, ich konnte dir Helfen

Gruß

Danke aber ich hab vorher nichts mit meiner Karte bezahlt oder große daueraufträge

@Sommerbriese

Dann hilft nur ein Anruf bei dem Kreditinstitute, oder ein persönliches Gespräch. Dies wird die Sachlage klären.

Beim P-Konto gibt es keine "Freibeträge". Es gibt Forderungen, die man dank des Schutzes durch ein P-Konto erfüllen kann wie Miete etc. Was danach auf dem Konto verbleibt, kann die Bank den Gläubigern geben. Also direkt rein in die Bank und das Geld abheben und zu Hause gut einteilen. Verfügbares Guthaben müssen sie Dir in jedem Fall auszahlen, und Du solltest drauf achten dass nach dem 10 bzw. 15. des Monats da nix Unnützes rumliegt. Selbst wenn Du aus kleinen Summen sparen möchtest...bitte nur zu Hause in einer Extrakasse!

guten morgen, ist es nicht ab ein bestimmten betrag. ich meine bis 980€ ist es eigenbetrag

@ahnne

Seit 01.07.2011 (und noch mindestens bis zum 30.06.2013) sind es € 1.028,89 als Grundfreibetrag (davor waren es € 985).

Aber am 29.06 konnte ich noch Geld abheben. Für diesen Monat komme ich auf 920 Euro, das ist für den Freibetrag noch okay. Beim Kontostand steht 420 Euro drauf und links daneben, verfügbarer Betrag bei Auszugserstellung 0 Euro... wo soll das Geld sein?

@Sommerbriese

Ich hab jetzt echt Angst das ich diesen Monat kein Geld mehr habe...

@Sommerbriese

Wo das Geld ist,kannst du nur mit der Bank klären.

Das ist Unsinn. Ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) ist dazu da, dass bei Pfändungen dem Schuldner auf jeden Fall der Betrag bis zur gesetzlichen Pfändungsfreigrenze zur Verfügung steht. Bei alleinstehenden ist das ein Betrag von 1029 Euro mittlerweile. Alles darüber liegende wird an den Gläubiger gezahlt. Freigrenze für unterhaltspflichtige Personen ligt auf jeden Fall höher. Kann man bei Google erfahren.

@YK1972

Das wären in diesem Fall 1359,99. Also bis zu diesem Betrag kann nicht gepfändet werden, und müßte dann auch auf dem P-Konto zur Verfügung stehen.

@YK1972

YK1972 hat es absolut korrekt erklärt. dein geld bekommst du mach dich nicht verrückt und ich würde nachfragen

@YK1972

Dankeschön =D

@ahnne

War ein technischer Fehler der Bank, alles gut =D

@Sommerbriese

Na siehste dann ists ja gut ,ist immer hilfreich wenn man nachhakt.

Es gibt sehr wohl sog. Pfändungsfreibeträge - Ihre Antwort ist somt von Anfang an falsch.

Der liegt ungefähr zwischen 1.300 und 1.400 € im Monat. Warum bei Dir die Abhebung nicht funktioniert hat, erfährst Du aber nur bei Deiner Bank persönlich.

Der Freibetrag beträt für eine Person 1028 € und mit Kind sind es so an die 1400€.Geh mal am Schalter und frage nach.