Treppenhaus beschädigt.

9 Antworten

Keinesfalls wird es der Vermieter hinnehmen müssen, dass sein vor kurzem erst für viel Geld renoviertes Treppenhaus runiert wird und dann wird nur ausgebessert. Es liegt in der Natur der Sache, dass die Wände eines Treppenhauses im Lauf der Zeit abgenutzt werden, aber Umzugsschäden muss der Eigentümer nicht hinnehmen. Du hast keine Haftpflichtversicherung. Der Vermieter kann nun einen Kostenvoranschlag von einer Fachfirma oder von einem Gutachter einholen und ihn Dir präsentieren. Anschließend hast Du die Möglichkeit, ebenfalls einen Malermeister kommen zu lassen, der ein Angebot abgibt. Dabei ist immer die Frage, muss wirklich das ganze Treppenhaus wegen vieler einzelner Schäden neu gemacht werden oder reicht das Ausbessern der beschädigten Wandabschnitte. Was sich aufgrund dieser Angebote als mögliche Schadensbeseitigung ergibt, muss von Dir bezahlt werden. Der Vermieter ist aber zur Schadensminderung gehalten. Deshalb ist ein Kostenvoranschlag von seiner und von Deiner Seite so wichtig.

Im übrigen: Schließe sobald wie möglich eine private Haftpflichtversicherung ab. Ausreichenden Versicherungsschutz gibt es für ca. 100 € pro Jahr.

Im übrigen: Schließe sobald wie möglich eine private Haftpflichtversicherung ab. Ausreichenden Versicherungsschutz gibt es für ca. 100 € pro Jahr.

Kann ich wirklich auch nur empfehlen. lg

Die Kratzer können überstrichen werden, dazu muss nicht das ganze Treppenhaus gestrichen werden. Der Vermieter muss Dir laut Mietgesetz erst selbst die Möglichkeit geben, den Schaden zu beheben. Erst wenn das nicht richtig ausgeführt wurde, darf er selbst Maler bestellen. Ich würde mich dahingehenden einigen, dass ich den Vermieter um den Namen der Malerfirma bitten würde. Diese dann kontaktieren zwecks Malern. Macht man das selbst, trifft man evtl. den richtigen Farbton nicht und es muss wieder gebessert werden. Die Maler für´s Überstreichen zu bezahlen kommt Dich weit billiger als das ganze Treppenhaus.

Sofort die Haftpflichtversicherung anrufen und den Schaden melden.

Normalerweise solltest du, wenn du nicht versichert bist, einen angemessenen Anteil an der Renovierung zahlen, aber nicht die komplette. Der Vermieter muss dir dann aber vorher auch Zeit geben, den Schaden selbst auszubessern.

leider habe ich keine Haftpflichtversicherung. Aber was ist wenn ich die Wände ausbessere und dann der Vermieter sagt:
-"nee gefällt mir nicht"!

@davidioni

Wenn du es ganz ordentlich machst und nur der Vermieter rumnörgelt, hat er nich viele Chancen. Wende dich an den Mieterbund. Die Erstberatung is kostenlos, Mitglied wird man für 6 Euro im Monat. Die helfen einem auch dabei das Schreiben aufzusetzen, sollte man dabei Hilfe benötigen.

@treblis

Genau! Hätte es nicht besser sagen können.

@treblis

Ich danke euch ganz herzlich!!

@davidioni

Finger weg vom selber machen. Erst hat man eine Menge Arbeit und danach ist der Vermieter doch nicht zufrieden.

Nein, der Vermieter kann nicht das ganze Treppenhaus nochmal streichen lassen.

Er kann nur die verkratzen Stellen nach streichen lassen. Eine eventl. geringe Farbdifferenz (Nuance) muß er hinnehmen. Kann vielleich höchstens noch etwas Ausgleich in Geld fordern.

Biete dies deinem Vermieter als Ausgleich an. Das ganze Treppenhaus neu streichen zu lassen, kann er nicht verlangen. Es geht um die Verhältnissmäßigkeit und darum, den Schaden gering zu halten.

Sprich jedoch unverzüglich mit deinem Vermieter. Nicht daß der nun gleich in Auftrag gibt, das ganze Treppenhaus von einer Firma zu streichen und sich einbildet, du zahlst das allles!!

Vielleicht zahlts aber auch deine Haftpflichtversicherung?

Ob das ganze neu gestrichen werden muss oder ob ausbessern reicht, kannst Du doch gar nicht beurteilen. Aufgrund der Beschreibung in der Fragestellung jedenfalls kann man sich kein vernünftiges Bild machen. Da muss schon ein Fachmann her.

@bwhoch2

Ich habs halt nach der Beschreibung beurteilt. Kanns mir ja schlecht selbst ansehen, Herr Schlaukommendator bwhoch2.

Den Schaden bezahlt die Haftpflichtversicherung und das wird natürlich teuer, wenn es einige sind, wie aus der Frage ersichtlich ist. Fertige Fotos und bestreite ggf. die Schadenssumme, wenn mehr als die Kratzer übergemalert wird.