Treppenabsatz= Empore?

7 Antworten

Wenns im Mietvertrag steht, dann gehört sie zur gemieteten Fläche, da kann die Vermieterin reden, was sie will. Warum besteht sie jetzt darauf, dass die Fläche nicht zur Mietsache gehört? (reines Interesse)

kruemmelcookie 
Fragesteller
 02.08.2013, 15:03

Wir haben eigentlich ein angenehmes Verhältnis zueinander, dann hab ich einen Scherz gemacht in Sachen Mietminderung und da meinte sie, dass sie vor einer Mietminderung erst mal Miete für die Empore verlangt... Aber wenn da Treppenabsatz im Mietvertrag steht, dann ist das doch die Empore oder?

TrudiMeier  02.08.2013, 15:18
@kruemmelcookie

Davon gehe ich auch aus. Lass aber bitte solche Scherze mit Mietminderung, darauf reagieren Vermieter allergisch. Wenn du in einem 2-Familienhaus ein angenehmes Verhältnis zu deinem Vermieter hast, dann kann dir etwas besseres kaum passieren. Übrigens, vielleicht meinte deine Vermieterin die Mietzahlung für die Empore genauso im Scherz wie du die Mietminderung.

kruemmelcookie 
Fragesteller
 02.08.2013, 15:52
@TrudiMeier

Danke für den Hinweis, aber sie weiß wie ich das meine. So Sticheleien gehen öfter mal von beiden Seiten aus. Nur hier wurde die Sache schon was ernster

angy2001  02.08.2013, 22:55
@kruemmelcookie

.... und irgendwann ist der Bogen überspannt.....

Wo soll denn der Treppenabsatz laut MV sein? Wenn Du die Empore nicht haben willst, kontrolliere die gemieteten m² der Wohnung. Es könnte sein, dass Du dafür Miete zahlst. Wenn Du die Empore gerne nutzen willst, dann kontrolliere ebenfalls die m². Wenn sich daraus ergibt, dass die Empore gemietet ist, dann weise dienVermieterin darauf hin. Üblicherweise hört die Mietsache an der Wohnungstür auf. Es wäre aber denkbar, dass die Vermieterin möchte, dass Du die Empore sauber hälst. Wenn die Empore zu einem öffentlichen Treppenhaus gehört, dann bist Du auch anteilig verpflichtet diese sauber zu halten (Staubsaugen oder wischen nach Hausordnung)

Da man hier keine genaue Vorstellung von "Empore" oder "Treppenabsatz" in dem 2-Fam-Haus hat und du hier mit den beiden Begriffen jonglierst, wäre grundsätzlich zu klären, was im Mietvertrag unter der Beschreibung der Mietsache formuliert ist. Die Wohnfläche einer Mietwohnung beginnt/endet am Wohnungseingang. Empore oder Treppenabsatz liegen außerhalb der Wohnung und können somit nicht Bestandteil der Wohnfläche der Mietwohnung sein. Wenn aufgrund der Beschaffenheit des Hauses der Treppenabsatz vor deiner Wohnungstür an dich mitvermietet wurde, so ist das prinzipiell möglich, weil neben der Mietwohnung auch andere Grundstücksteile an dich vermietet werden können. Treppen und Treppenabsätze können in MEHRFAMILIENHÄUSERN nicht vermietet werden, weil diese der allgemeinen Benutzung aller Mieter/Vermieter/Besucher/Lieferanten unterliegen.

Gerhart  03.08.2013, 10:56

Wenn ich es mir recht überlege, dann ist ein Treppenabsatz durch eine hinführende und eine weiterführende Treppe gekennzeichnet. Der Treppenabsatz unterbricht die auf- oder abwärtsführende Treppe durch eine Zwischenebene und kann die Richtung der Treppe ändern. Der von dir genannte Begriff "Empore" trifft vermutlich nicht zu. Allenfalls könnte von einer innen liegenden Galerie gesprochen werden, deren Dimensionen wesentlich größer als ein Treppenabsatz sind.

Also, diese Empore wird ja vor der Wohnungseingangstür und für jederman begehbar sein, somit kann sie eigentlich nicht zum Mietgegenstand gehören. Sie wird üblicherweise dem Treppenhaus zugeordnet und bei dir ist es eben anders vereinbart und das gilt dann natürlich.

Das Treppenhaus gehört normalerweise zur gemeinschaftlichen Nutzung aller Bewohner. Hierzu gibt es auch Brandschutzbestimmungen (z. B. Freihaltung für den Brandfall) und kann demzufolge wohl nicht mitvermietet werden.