Gehört zu einer Mietwohnung laut Mietrecht ein Kellerraum bzw. Abstellraum?

13 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Erstens muss ein Fluchtweg frei gehalten werden, sprich, die Menschen müssen problemlos rein oder raus können, auch Feuerwehr, bzw. Sanitäter mit Trage müssen durch kommen.

Was mündlich ausgemacht worden ist, hat wohl oft keinen Bestand. Besser ist es, alles schriftlich zu fixieren. Aber wenn es so voll ist, wie du beschreibst, dann gibt es bestimmt ein Gesetz, welches das regelt. Waren denn die Sachen nicht dort, als sie die Wohnung besichtigt hat?

Am besten ist es, deine Freundin wendet sich an den Mieterschutzbund und lässt sich dort beraten. Oder sie sucht sich eine "nicht so volle" Wohnung.

Die Vermieterin kann wohl nichts weg werfen? Oder sammelt viel? Alles Gute.

Herzlichen Dank!

Deine Vermieterin verhält sich schon ziemlich rücksichtslos und ist sich wohl ihres Eigentumsrechts mehr als bewusst. Das mit dem zweiten Fahrrad hättest du geschickterweise vielleicht vorher mit ihr besprechen können. Dass sie direkt vor deiner Wohnungstür noch das Treppenhaus belegt finde ich grenzwertig zu einem Übergriff. Warum stand da nicht schon längst ein Schuhschränkchen von dir? Hätte sie es dir verboten und dir schriftlich begründet z.b. wegen Sturzgefahr auf der Treppe, dann hätte sie zumindest ihren eigenen Kram da nicht mehr abstellen können.

Auf keinen Fall solltest Du das Verhalten persönlich nehmen. Mütter mit Kindern können so sein. Ihnen gehört die Welt!

Wenn Du mit ihr redest sei höchst diplomatisch. Auch wenn Du Recht hast: sie wohnt da und kann Dir das Leben schwer machen. Noch schwerer.

Hallo,

es kann laut MIetvertrag vereinbart sein, daß es keinen Kellerraum / Abstellraum gibt. Das wäre in Ordnung so.

Das jedoch soviel Zeugs im Hauseingangsbereich und auf dem Treppenaufgang gelagert ist, kann eventl. nicht in Ordnung sein. Falls es mal brennen würde, wären ja die Fluchtwege eingeengt.

Vielleicht kann dir der Mieterverein weiterhelfen, auch um gegenüber der Vermieterin einen besseren Standpunkt und Argumente zu haben. Der Mieterverein ist in jeder größeren Stadt.

Herzlichen Dank!

Nur wenn derlei Nebenräume außerhalb der Wohnung im Mietvertrag vereinbart wurden, besteht darauf ein Rechtsanspruch.

Herzlichen Dank!

Im Mietvertrag steht drin ob Ihr ein Kellerraum oder eine Alternative zusteht. Ist dort nichts aufgeführt, hat sie leider Pech gehabt. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Keller. Grundsätzlich sollten solche Absprachen wie die mit dem Abstellen des Fahrrades im Hausflur schriftlich vereinbart werden, das ansonsten im Streitfalle die eine Aussage gegenüber der anderen steht.

In wie fern Deine Bekannte einen Anspruch auf "Räumung" des Hausflures hat, kann ich leider nicht beantworten.

Herzlichen Dank!

Nein zu einer Mietwohnung gehört nur das was im Mietvertrag steht!

Herzlichen Dank!