Wie komme ich aus dem Kündigungsverzicht des Mietvertrages raus?

11 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich möchte aus meiner Wohnung RAUS!

Das kannst du mit offenbar wirksam vereinbarten Kündigungsverzicht aber erst zu diesem frühstmöglich bestimmten Termin  - es sei denn, du könntest dich einvernehmlich mit der VM über einen Aufhebungsvertrag verständigen :-(

Vlt. solltest du da eher mal deine Mieterrechte in Anspruch nehmen?

Ich wohne in einem 2 Etagen Haus im EG und darf kein Schloss an meine Wohnungstür bzw. an mein Zimmer hängen

Ein Vorhängeschloss wie an einem Schuppen darf deine VM aus Rechtsgrund Substanzschädigung der Mietsache tatsächlich unterbinden. Und da sie eigenen Räumlichkeiten in der Woihnung hat, auch an der Wohnungstür.

Nur einen eigenen Schliesszylinder oder Steckschloss (Foto) in deiner Zimmertür nicht. Den vorhanden musst du aufbewahren und wieder zurückbauen.

Besucher müssen nach einer bestimmten Uhrzeit nach Hause und dürfen nicht bei mir übernachten

Doch, dürfen sie. Du darfst jederzeit jeden und jeden Geschlechts als Besucher empfangen, beherbergen und übernachten lassen, solange der sich genauso verhält, wie man das von dir als Mieter verlangen darf.

Vermieterin kommt oft in mein Zimmer rein, jedes Mal kontrolliert sie die Heizung und schraubt sie selber runter

Das darf sie gegen deinen Willen nicht und dieses Hausrecht an deinen Mieträumlichkeiten kann man beanspruchen und durch Unterlassungsverfügung durchsetzen, gar als  Hausfriedensbruch rechtsverfolgen.

Aber warum hält man sein Zimmer der Einfachheit halber selbst bei Anwesenheit nicht einfach verschlossen und wimmelt sie ab, um Kontrolle und Heizungseinstellungsänderung zu verhindern? Und besorgt sich ein Schild "Bitte nicht stören"? irgendwan wir sie ihre Versuche dann schon aufgeben, oder?

sie wiederholt ständig, dass ich auf Ordnung achten soll im Badezimmer ordnet sie selber meine Pflegeutensilien (Zahnbürste, Rasierer, Parfüms, Haartrockner etc.)

Lästig, aber IMHO nicht ungesetzlich oder vertragswidrig, einen anderen Ordnungsinn einzufordern oder beim Reinigen des Gemeinschaftsbades ein Ordnung zu verändern. Warum nimmt man seinen Waschbeutel dann aber nicht mit ins Zimmer?

wenn ich in der vorlesungsfreien Zeit zurück komme, werde ich unhöflich und sehr forsch ausgefragt weshalb ich doch zurückgekommen sei, die Uni würde doch erst in 2 Wochen beginnen

Lästig, aber nicht ungesetzlich oder vertragswidrig, zu fragen. Antworten gehört hingegen nicht zu deinen Mieterpflichten.

zudem möchte ich kündigen, da ich als Student aus Kostengründen in ein Studentenwohnheim umziehen möchte. Jedoch ist der Mietvertrag auf 2 Jahre begrenzt ( 2 Jahre Kündigungsverzicht).

"Drum prüfe, wer sich ewig bindet, ob sich nicht was bess'res findet" - mehr als diese Verballhornung eines Schiller-Gedichtes ist dazu nicht zu sagen :-(

Ein besseres "Angebot" berechtigen weder dich noch die Vermietrin zu Beendigung des Moetvertrges vor Ablauf der demnach frühstmöglich bestimmten Frist :-(

Dafür müsste man schon deutlich gewichtigere Gründe anführen können, vgl. hrz. §§ 543, 573 BGB :-O

Und genau das ist deine Chance:

Kündige fristlos wg. Hausfriedensbruch :-O

  • Vorgehensweise:
  1. Lass dein Zimmer unverschlossen.
  2. Schreib der VM zugangssicher per Einwurfwufeinschreiben: "Innerhalb der angemieteten Wohnung steht mir das alleinge Hausrecht zu. Sie sind daher aufgefordert, es ab sofort zu unterlassen, in meiner Abwesenheit die Mieträumlichkeiten zu betreten. Ebengleich ist es ihnen und Dritten untersagt, ohne rechtzeitige, vereinbarte Termine Kontrollbesuche vorzunehmen oder die Einstellung an dem Heizkörper eigenmächtig zu verändern".
  3. Installiere ein, zwei Kameras, benenne Mitmieter als Zeugen und sichere Beweise des Hausfriedensbruchs.
  4. Kündige dann fristlos, wen sie noch einmal ungefragt reinkommt oder schnüffelt.


G imager761



garnixgut 
Fragesteller
 26.03.2015, 12:37

Deine Antwort ist einsame Spitze! DH

DSie kann Dir nicht verbieten CDein Zimmer gegen unbefugtes Betreten zu sichern.

Besuch oder die Übernachtung des Besuches darf sie auch nicht verbieten.

Schloss tauschen, dann kann sie nicht das Zimmer betreten und auch nicht an der Heizung fummeln.

Keine Sache im Badezimmer lassen und auf Ihre Fragen wie Du Deine Freizeit gestaltest würde ich nicht antworten bzw.ihr sagen, dass sie es nichts angeht.

Ob die hier genannten Sachen für eine frsitlose außerordentliche Kündigung reichen, musst Du einen anwalt fragen.

Jedoch ist der Mietvertrag auf 2 Jahre begrenzt ( 2 Jahre Kündigungsverzicht).

Du bringst da was durcheinander: Entweder Kündigungsverzicht oder Befristung. Beides unterliegt festgeschriebenen Formalien um überhaupt wirksam zu sein. Beim KV ist wichtig, dass er wechselseitig, also für Mieter und Vermieter, vereinbart sein muss. Wenn nicht, ist die Klausel unwirksam. Beim befristeten MV muss die Befristung begründet sein. Dafür gelten nur drei vom Gesetzgeber formulierte Gründe als zulässig: Eigenbedarf, größere Umbauten oder Bedarf für einen Beschäftigten. Wenn keiner dieser Gründe im MV verwendet wurde, ist die Klausel unwirksam und demzufolge dürftest du mit Dreimonatsfrist kündigen. 

Dein Zimmer hat doch sicher eine Tür und die ein Schloss. Das darfst du selbstverständlich zuschließen, sicherheitshalber mit einer Zylindersicherung. Das ist dein Recht. Die V. darf dazu keinen Schlüssel ohne dein Wissen oder deine Einwilligung haben.

Was die übrigen Schnüffeleien betrifft, so sag ihr, dass du das nicht willst und sie das künftig unterlassen möge.

garnixgut 
Fragesteller
 26.03.2015, 12:32

tut mir leid, dann habe ich das wirklich durcheinander gebracht. Habe es eben schon unter deinem anderen Kommentar geschrieben, aber hier nochmal:


"Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2014.

Die Parteien vereinbaren wechselseitig für die Dauer von 2 Jahren ab Vertragsunterzeichnung, also bis zum ____([Datum] hier hat sie unausgefüllt gelassen) auf ihr Recht zur ordentlichen Kündigung dieses Mietvertrages zu verzichten. Erstmals zum Ablauf des o.g. Zeitraums ist eine ordentliche Kündigung zulässig. Das Recht zur außerordentlich fristlosen Kündigung und außerordentlichen Kündigung mit gesetzlicher Frist bleibt von diesem Verzicht unberührt.

Der Vertrag läuft auf bestimmte Dauer, ohne dass eine ordentliche Kündigung während der vereinbarten Mietdauer möglich ist.

Das Mietverhältnis beginnt am 1.10.2014 und endet am _____ (wieder Lücke offen gelasssen)"

Hierdrunter hat sie nichts mehr ausgefüllt.

LG

albatros  27.03.2015, 01:16
@garnixgut

Es liegt also de facto ein wirksamer Kündigungsverzicht vor. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Auch wenn das Datum nicht eingetragen ist. Es wird ja darauf hingewiesen, dass die Zweijahresfrist ab Vertragsunterzeichnung läuft. Das Datum müsste allerdings im MV stehen. Die einzige Chance da raus zu kommen, und das baldmöglichst, wäre deine fristlose Kündigung wegen Hausfriedensbruch, wenn du nachweisen kannst, dass deine Vermieterin sich unerlaubt Zutritt zu deinem Zimmer verschafft bzw. sich dort unerlaubt aufhält.

 Auch solltest du da bereits eine Ersatzwohnung in petto haben. Die FK muss zeitnah zum Ereignis erfolgen, nicht Monate später.

Da diese Umstände sicherlich nicht Vertragsbedingungen sind und ein erheblicher Eingriff in deiner Privatsphäre und intim Leben stattfindet hast du sehr gute Gründe aus diesem Vertrag ich bezweifle eh das der rechtens ist da sofort rauszukommen da die Zustände unzumutbar sind ..hierfür würde ich dir raten die Verbraucher zentrale aufzusuchen die haben da auch Anwälte speziell ausgebildet für Mietverträge aufzusuchen die dich beratend unterstützen und deinen Vertrag und deiner hier genannten Umstände prüfen ich glaub man zahlt einmal 10€ oder sogar kostenlos und nur wenige € wenn sie für dich Schreiben aufsetzten ich war da mal wegen Kaufvertrag eines Autos etliche Jahre her und würde zur vollsten Zufriedenheit beraten ...hier kommst du auf jeden Fall aus dem Vertrag ..

DarthMario72  26.03.2015, 01:11

ich bezweifle eh das der rechtens ist

Oh, du bist Hellseher? Oder kennst du den Vertrag?

Mal schauen:

  • Sie begeht Hausfriedensbruch,
  • Sie untersagt dir Dinge, die sie nichts angehen (Besuch)
  • Sie mischt sich in deine privaten Sachen ein (Ordnung halten)

Da ist wohl eine fristlose Kündigung angemessen...