Auszug: Für welche Schäden muss ich haften?

6 Antworten

Ich kenne mich mit pedantischen Vermietern aus, ich hatte selbst schon darunter zu leiden, deswegen bin ich recht gut informiert was das angeht.

1. Du musst Weiß streichen und natürlich fachgerecht, also so wie es ein Maler machen würde. Es muss vernünftig decken, die Ränder müssen sauber sein und es dürfen keine Spritzer zu sehen sein.

2. das fällt unter normale Abnutzungsspuren. Kleinere Macken lassen sich auf Dauer eben nicht vermeiden und was benutzt wird, sieht nach einer Weile eben nicht mehr wie neu aus.

3. Hä? Polieren? Mit einem feuchten Lappen abwischen, so dass der Dreck weg ist reicht.

4. Siehe 1.

5. ...was zu beweisen wäre und zwar vom Vermieter.

6. Gebrauchsspuren treten beim Gebrauch auf. Man mietet Dinge, um sie zu gebrauchen, da muss der Vermieter damit rechnen, dass sie auch Gebrauchsspuren aufweisen. Gebrauchsspuren sind mit der Miete abgegolten, sie gelten nicht als Schäden.

Wird die Übergabe nochmal gemacht? Bring Zeugen mit und mach Fotos. Den gelben Flur solltest du weiß streichen und die Farbspritzer beseitigen. Wenn wirklich nicht ordentlich gestrichen wurde, muss eben nochmal eine Schicht drauf.

Den Rest kann sich die Vermieterin in die Haare schmieren, Für die Forderungen gibt es keine Grundlage.

In deiner nächsten Wohnung solltest du schon beim Einzug Fotos von allen Schäden machen und Zeugen mitbringen.

zu 1: Nein, die Farbe darf nicht vorgegeben werden.  Und ob renoviert werden muss, kann man nicht einfach so sagen - da kommt es auf den Zustand der Wohnung und den genauen Wortlaut über Schönheitsreparaturen an. Hier steht zu Renovierung gar nichts im Mietvertrag (was ich allerdings nicht zu glauben vermag), somit ist die Wohnung besenrein zu übergeben.

@TrudiMeier

Es muss der Ursprungszustand wieder hergestellt werden, sofern der Mietvertrag eine wirksame Klausel über Schönheitsreparaturen enthält. War der Flur frisch weiß gestrichen, wovon auszugehen ist, ist dieser Zustand wieder herzustellen.

@TroIIinger

Es muss der Ursprungszustand wieder hergestellt werden

Und was und wo ist die Quelle für diese Behauptung? Im deutschen Mietrecht steht das jedenfalls nicht. Es ist demnach deine subjektive Vorstellung, die aber nicht maßgebend ist, oder?

Schäden im Treppenhaus müsste der Hausbesitzer euch nachweisen, dass ihr sie verursacht habt. "Vermuten" kann er was er will.

Was sagt denn der Mietvertrag zu Renovierungen?

Türen mit Politur zu pflegen, ist auch nicht Sache des Mieters. 

Nichts gegen lange Texte. Aber mal ein Absatz und Aufzählungen untereinander wäre sehr hilfreich zum leichteren Lesen.

zu 1: muss fachgerecht sein. Wenn noch Flecken sind, dann neu machen. Und es muss in neutraler Farbe sein, also weiß oder creme ähnlich.

zu 3: Ist okay, dass du machen sollst.

zu 5: Betrifft dich nur dann, wenn eindeutig nachweisbar ist, dass es von euch beschädigt ist. Es gibt ja noch andere Mieter, die für diese Schäden in Frage kommen.

zu 6: kommt drauf an, ob es lediglich Gebrauchsspuren sind, oder eher Beschädigungen.

Ich hatte Absätze eingefügt, die wurden nur leider nicht übernommen. Sry, vllt liegts am Handy... Der Flur hat ein sehr helles gelb und die Wohnung war auch bei Einzug nicht renoviert. Im Mietvertrag steht nichts genaues zum Renovieren und im Übergabeprotokoll fehlt dieser Punkt ebenfalls. Der Toilettendeckel ist funktionstüchtig und so, wie ein Toilettendeckel nach fast 3 Jahren täglicher Benutzung und täglichen Putzens eben aussieht.

@Bibiblubb

Okay. Wenn im Mietvertrag zur Renovierung nichts steht (was auch immer du jetzt mit "nichts genaues" meinst), dann ist die Renovierung der Wände Sache des Vermieters.

Der Toilettendeckel ist, so wie du es beschreibst, Instandhaltung, und somit Sache des Vermieters.

zu 1: Ich gehe davon aus, dass ihr unrenoviert übernommen habt. Was sagt euer Mietvertrag zu Schöheitsreparaturen bzw. zur Endrenovierung? Der Flur wurde von euch in schönem gelb gestrichen und war vorher weiß?

zu 2: Wenn die Macke von euch verursacht wurde, dann darf die Vermieterin die Beseitigung verlangen. Sofern es denn wirklich eine sichtbare Macke ist und keine Abnutzung.

zu 3: Wenns der Vermieterin nicht sauber genug ist - soll sie selbst polieren. Das ist nicht deine Aufgabe.

zu 4: weißte selbst und ist damit erledigt

zu 5: Da soll die Dame mal den Nachweis erbringen, dass die "Schäden" ausschließlich von euch verursacht wurden. Ich denke nicht, dass sie das kann. Also nicht euer Bier.

zu 6; Abnutzung ist mit der Miete abgegolten und ein Toilettendeckel hält nicht ewig. Allerdings kostet so ein Teil um die 20 € ...ist also nicht die Welt. Solange du das Teil also nicht geschrottet hast, darf der Vermieter den selbst ersetzen.

Wen ihr selbe renoviert habt müsst ihr nichts    mehr  in den Bereich machen.Den WC Deckel kann man austauschen wen  das Notwendig ist!

Mit dem Flur    das muss sie erstmal beweisen den Handwerker  haben es  oft  zu eng im Flur und wen sie ihn beschädigt haben sind deren Verunsicherungen zuständig nicht ihr!

Das mit der Macke und den Schreiner ist übertrieben aber auch da müsste erst mal nachgewiesen werden das ihr das wart.Also außer putzen und  den Deckel  ersetzen kann sie gar Nichts  verlangen!