Muss ich Zutritt zur Wohnung erlauben?
Hallo,
ich bewohne eine Mietwohnung im 2. Stock eines Altbaus. Mein Balkon und davon seitliches Küchenfenster werden seit einiger Zeit von Regenwasser aus der kaputten bzw. überfüllten Regenrinne im Stockwerk über mir überflutet. Außerdem fallen Dreck, Taubenkot und Federn herunter - ziemlich ärgerliche Belästigung, die ich der Vermieterin, die im Haus wohnt, nun gemeldet habe. Instandhaltungsmassnahmen hat es in den letzten 5 Jahren nicht gegeben, daher auch keine Reiniung o.ä. der Regenrinne etc. Sie hat jetzt mit einem Handwerker vom oberen Stockwerk und von meiner Wohnung aus den Schaden besichtigt und möchte ihn nun über meinen Balkon beseitigen lassen, d.h. der Dachdecker steigt über meinen Balkon in die 3. Etage und reinigt und tauscht Regenrinne aus. Über mein Küchenfenster wird außerdem die im 1. Stock befindliche Bedachung der dortigen Terrasse gereinigt. Die Vermieterin wohnt im 1. Stock und es ist ihre Terrasse, deren Glasdach gereinigt werden soll. Transport v. Material, Werkzeuge, Dreckentsorgung - alles durch meine Wohnung, die eigentlich gar nicht betroffen ist. Zur Not bin ich bereit, den Balkon als Einstieg zur Verfügung stellen, aber nicht die Wohnung für den Durchgang. Frage: muss ich das hinnehmen, weil Vermieterin sparen will (Instandhaltung)? Muss der Dachdecker nicht eine Alternative nennen (Außenleiter)?
Danke im voraus!
5 Antworten
Warum willst Du denn nicht daran mitwirken, den Schaden zu beheben? Wenn der Vermieter keine bessere Wärmedämmung einbauen lassen will, weil es ihm egal ist, ob Du Heizkosten sparen willst, sollte Dich das nicht wundern.
Ich sehe es wie Malkia. Du bist nicht verpflichtet, deine Wohnung als Zugang zur Dachrinne, Dachreinigung etc. zur Verfügung zu stellen. Es ist sicher so, dass das für den Vermieter die billigste Variante ist, eigentlich müsste draußen dazu ein Gerüst aufgestellt werden. Nur mit deiner Zustimmung kann wie gefordert, verfahren werden. Du bist Besitzer der Wohnung und hast darüber das Bestimmungsrecht. Du könntest unter bestimmten Voraussetzungen freiwillig zustimmen, wenn dir jegliche Aufwendungen zum Schutz deiner Wohnung incl. notwendige Reinigungsarbeiten, Freizeitaufwand etc. erstattet werden, dafür ein Vorschuss gezahlt wird und außerdem eine angemessene Mietminderung von 30 % auf die Bruttomiete gewährt werden. Lass dir alles schriftlich geben, aber bevor du irgendetwas zulässt, also auch nur ein Handwerker deine Wohnung betritt.
Du kannst nicht einerseits um Mängelbehebung bitten, dann aber nicht kooperativ sein. Sicher gibt es eine Begründung warum die Handwerker durch Deine Wohnung müssen. Frag doch einfach mal nach warum das so ist und ob es nicht anders geht. Eine Antwort wirst Du sicher bekommen. Danach kannst Du entscheiden.
Ich kann mich muecke146 wirklich nur anschließen, wenn er/sie anmerkt, wie wenige dieser hier gegebenen Antworten, sich tatsächlich sachlich auf die Frage beziehen. Bei den meisten Antworten handelt es sich um unausgereifte Randbemerkungen, die auf den moralischen Aspekt der Sachlage abzielen. Dieser war hier jedoch gar nicht gefragt. Wäre er gefragt gewesen, dann hätte die Frage in der Überschrift lauten müssen: "Ist es für einen Mieter zumutbar, Handwerker durch die Wohnung zu lassen, um arbeiten an der Fassade zu verrichten. Was haltet ihr davon?" Dann wäre hier nämlich die reine Meinung all derer gefragt gewesen, die hier nun meinten, ihre Meinung kund tun zu müssen, die aber gemäß der tatsächlichen Fragestellung gar nicht Thema war. Es verwundert mich, dass all diejenigen, die doch wohl regelmäßig an den Diskussionen dieses Forums teilnehmen, nicht in der Lage sind, gezielt auf Fragestellungen zu antworten und statt dessen soviel digitalen "Abfall" (Verzeihung) produzieren. --- Mich hat diese Fragestellung, genau so wie oben formuliert, auch interessiert, und ich bin froh, dass wenigstens ein paar von euch gewusst haben, wie darauf zu antworten ist. Vielen Dank!
War meine erste Anfrage, bedanke mich für diejenigen Antworten, die sich mit dem Problem befassen. Scheinen viele („sei doch mal so nett“ – Ja, Tante.) hier zu posten. Instandhaltungskosten werden laut BetrKV nicht umgelegt. Es handelt sich in unserem Fall um Instandhaltungsreparaturen im ersten und dritten Stock, nicht in unserer Wohnung/Balkon im zweiten Stock. Feuchtigkeit haben wir nicht in unserer Wohnung und Heizkosten sind gar nicht betroffen. Reinigung nutzt uns auch nichts, weil es die Terrasse der Vermieterin unter unserem Balkon ist. Die Wohnung über uns hat aber keinen Balkon für den Einstieg und da wohnt z.Zt. niemand. Das alles war auch schon beim Einzug vor 5 Jahren so. Nun habe ich sie dran erinnert, weil es wieder so gegen die Scheiben geplatschert hat. Für uns ist ziemlich egal, ob sie da was macht oder nicht. Der Dreck auf dem Balkon kann den Herbst über liegen bleiben und wir ziehen im nächsten halben Jahr nach Hamburg. Ich habe auch nur gemeldet, weil es meine Pflicht als Mieter ist, nicht gefordert. Die Frau kümmert sich üblicherweise nicht um den Dreck und Schaden, der in ihren Wohnungen entsteht. Beim Nachbarn ist alle 6 Monate der Abfluss verstopft und das Wasser steigt übers Waschbecken in unsere Wohnung. Die Kupferrohre aus der Nachkriegszeit sind aber noch so super lt. Vermieterin und es reicht, wenn der Sanitärmann mal durchbürstet. Schon mal regelmäßig die Wasch- und Spülmaschinenabwasser vom Nachbarn aus dem Waschbecken geholt?!? Lecker - und erst die Essenreste … Sie geht nicht mal mit in die Wohnung. Sie will halt keine Kosten und sich auch nicht die Hände schmutzig machen. Wir auch nicht, wir zahlen nämlich schon 9,5 € pro qm, daher Auszug… Mit unserem Problem warten wir jetzt mal ab und dann geht’s u.U. zum Mieterverein. Da sind wir schon Mitglied.