Wie lange darf eine vermietete Wohnung leer stehen und dennoch bei der Lohnsteuer absetzbar?

4 Antworten

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Dafür gibt es keine genaue Regelung. Es werden immer Einzelfallentscheidungen sein. Der Vermieter muss Vermietungsabsicht haben. Den Nachweis darüber kann man durch Vermietungsanzeigen in der örtlichen Zeitung, eBay Kleinanzeigen, Maklerbeauftragung, etc. führen. Es soll Objekte geben, die aufgrund des Umfeldes längeren Leerstand heraufbeschwören, es sei denn man verkauft an den betreffenden Personenkreis. Wer längere Leerstandsphasen pflegt, schadet sich wirtschaftlich viel höher, als ein Steuerabzug bringt.

Nach dieser langen Zeit des Leerstandes wird das Finanzamt keinerlei Abschreibungen akzeptieren. Dazu muss nachgewiesen sein, dass diese Wohnung auch der Vermietung dient, denn ansonsten könntest Du diese auch zu eigenen Wohnzwecken nützen.

Ebenso muss für das Finanzamt erkennbar sein, dass Du Dich auch effektiv um eine Vermietung bemüht hast.

Der letzte Punkt wäre möglich. Es gibt Schriftwechsel zu Mietern die kurz vor dem Einzugstermin abgesagt haben. Auch gibt's Rechnungen von Anzeigen in der Wochenzeitung. Allerdings natürlich nicht dauerhaft. Es gab auch einige Monate wo ich natürlich keinerlei Bemühungen unternommen hatte (hat ja auch irgendwann kein Nerv mehr, wenn drei Mietzusagen von Seiten der Mieter kurzfristig abgesagt werden).

Eine vermietete Wohnung kann man niemals von der Lohnsteuer absetzen. Du meisnt von der Einkommensteuer. So lange du Aufwendungen für die Wohnung zu tragen hast, kannst du diese bei den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung geltend machen. Wenn du dadurch in den Minusbereich gerätst, findet meiner Meinung nach ein Ausgleich mit anderen Einkommensarten statt. Wobei ich letzteres noch einmal nachlesen müsste.

Sorry, habe ich nicht aufgepasst: Es geht hier natürlich um die Einkommenssteuererklärung.

Solche Verrechnungen mit anderen Einkunftsarten sind nicht möglich.

Zudem wird das FA den sehr langen Leerstand der Wohnung nicht akzeptieren, denn für diese ist der Vermietungszweck nicht mehr nachgewiesen.

Aufwendung für diese Wohnungen wird das FA im Normalfall nicht mehr anerkennen.

@Frankishsoul1

Also es bestand eine, nachweisliche, Vermietungsabsicht. Allerdings wurden zwei fest vereinbarte Einzugstermine von Seiten der potenziellen Mieter kurz vorher abgesagt.

@Markie84

Wenn Du das belegen kannst, hättest Du vermutlich die Chance die Autwendungen für diese Wohnung steuerlich unterzubringen.

@Frankishsoul1

Ok, vielen Dank. Dann werde ich diese Nachweise direkt mit der Erklärung einreichen. Im Schlimmsten Fall streicht mir das FA eben die Kosten. Wollte nur wissen, ob ich mir die Mühe überhaupt machen muss. :)

@Markie84

So solltest Du vorgehen und eventuell noch eine schriftliche Schilderung des Sachverhaltes vornehmen. Das kann auf einem separaten Blatt erfolgen.

@Frankishsoul1

Noch zur Ergänzung:

natürlich auch die Rechnung bezüglich der Anoncen einreichen, denn diese kannst Du steuerlich auch absetzen.