Wohnung gekündigt, Vermieter hält die Kündigungsfrist nicht ein?

8 Antworten

Die Betreuerin kann ja darauf bestehen, solange sie will. Dein Bekannter hat zum 1.8. gekündigt und kann ja einfach bis dahin in der Wohnung bleiben. Ohne Gerichtsbeschluss kann ihn da ja niemand zwangsräumen. Ich würde nur darauf achten, daß der Vermieter keinen Schlüssel für die Wohnung hat.

Und den Rest einfach aussitzen.

Gerhart  19.06.2020, 06:40

Die Kündigung erfolgte wohl zum 31.08.2020. Bis dahin gilt sogar das Grundgesetz Artikel 13 vollumfänglich !

Ich würde einfach da bis zum 31.08. wohnen bleiben.

Was der Vermieter mit einem Nachfolgemieter vertraglich ausmacht, ist nicht dein Bier. DU hast zum 31.08. gekündigt, das hast du hoffentlich schriftlich. (Kopie der Kündigung).

Der alte Mieter muss keineswegs da vorzeitig raus. Denn auch diese "Betreuerin" kann viel quaken...aber IHR Ansprechpartner ist IHR Vertragspartner, nämlich der Vermieter. Der muss dafür gerade stehen, am 01.07. Wohnraum zur Verfügung zu stellen, ggf eine Ersatzwohnung. Mit dem Altmieter hat sie nichts zu schaffen, zu dem besteht kein Vertragsverhältnis zwischen ihr und ihm! Und ihre vermeintliche Sachkunde... wie gesagt, lass sie quaken.

Ist halt nur nervig.

Einen Anwalt braucht es da nicht.

Dein Bekannter muss mit der Betreuerin nicht sprechen. Die beiden haben kein Vertragsverhältnis. Er soll die Betreuerin einfach an den Vermieter verweisen, da alles über ihn geklärt wird. Die Betreuerin ist nicht in der Position, gegenüber deinem Bekannten irgend was zu fordern.

Einzig und allein der Vermieter wird ein Problem bekommen, weil er einen der beiden Verträge nicht erfüllen kann. Die Betreuerin wird also wahrscheinlich Schadenersatz vom Vermieter verlangen.

Sie würde garnichts hören, da der Anwalt sich strafbar machen würde wenn er mit dritten unbefugten darüber spricht.

Aber ich kann dich gut verstehen wenn du trotzdem nicht dahin willst.

Im übrigen kann ja nur der Vermiter Probleme bekommen, wenn er eine Wohnung zwei mal vermietet.

Nein. Der Anwalt darf ihr garnichts erzählen. Wende dich unbedingt an einen.

bwhoch2  17.06.2020, 20:10
Wende dich unbedingt an einen.

Nein, wieso? Erstens betrifft es den Bekannten und zweitens ist die Rechtslage doch klar. Es gibt einen Vertrag und der gilt bis zum Schluss. Die Betreuerin muss sich mit dem Vermieter auseinander setzen und hat kein Recht, die Wohnung vor dem 1. September zu betreten.

Die einzige Chance, die sie hätte, wäre eine Räumungsklage und diese würde gar nicht erst angenommen und würde außerdem viel zu lange dauern.

Vorsichtshalber pünktlich zum 1.7. den Schließzylinder der Wohnungseingangstür wechseln. Nicht, dass Frau Hilfs-Justizia noch auf die Idee zur Selbstjustiz kommt.