Umzugszwang wegen Komplettsanierung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

61 kWh/m2 und Jahr? Oder wie ist dieser Wert zu verstehen? Wie will denn die Genossenschaft diesen Wert noch weiter rentabel senken?

Wie auch immer, die Frage ist eher, bist Du wirklich Mieter oder Genossenschaftsbeteiligter, also eigentlich Miteigentümer. Dann ist es wichtig für Dich, was in der Satzung der Genossenschaft steht und in Deinem Miet- oder soll man besser schreiben Wohnungsnutzungsvertrag. Möglicherweise bist Du verpflichtet, das Umzugsangebot wahrzunehmen oder ganz auszuziehen.

Alexander6564 
Fragesteller
 12.03.2015, 19:10

Ich bin Mitglied in der Genossenschaft und habe einen Nutzungsvertrag. Das Problem betrifft gleichzeitig 30 weitere Mietparteien. uns wurde vor 2 Wochen mündlich mitgeteilt, dass wir bis Oktober diesen Jahres ausziehen müssen. Meine Frage, ist das rechtens und ob es Fristen für so etwas gibt. Was haben wir als Mieter für Rechte?

bwhoch2  13.03.2015, 08:45
@Alexander6564
Was haben wir als Mieter für Rechte?

Leider kenne ich mich mit den Rechten, die ein Genossenschaftsbewohner hat, nicht aus.

Entscheidend dürfte wohl sein, was in Eurem Nutzungsvertrag steht und in der Satzung der Genossenschaft.

Danke für die Auszeichnung.

aber ich wohne hier schon 25 Jahre und will nicht ausziehen.

Weder deine Mietdauer noch Unwillen ist ein Härtefall gem. § 555d Abs. 2 Satz 1 BGB. Vielmehr gilt: "Der Mieter hat eine Modernisierungsmaßnahme zu dulden", die gem. § 555c Abs. 1 Nr. 1-3, Abs. 2  BGB form- und fristgerecht angekündigt wurde :-(

G imager761

ich wohne hier schon 25 Jahre und will nicht ausziehen.

Der Wille spielt aber leider keine Rolle. Derartige Maßnahmen sind nach § 555a BGB vom Mieter zu dulden.

Er bietet mir zwar Wohnraum innerhalb seiner Genossenschaft an

Dann einige dich doch mit Ihm, dass Du nur vorübergehend in eine andere Wohnung ziehst, sprich für den Zeitraum der Sanierung.