Trennung, Partner zahlt Miete nicht etc..

4 Antworten

Sie ist genau so Mieterin, mit den gleichen Rechten, wie du. Egal ob sie bisher ihren Mietanteil bezahlt hat oder nicht. Du könntes nur deinen Anteil am Mietvertrag kündigen. Dann müßte sie die Miete alleine tragen. Wenn sie das nicht kann muß sie freiwillig ausziehen oder der Vermieter kündigt sie. Du kannst dann einen neuen Mietvertrag machen. Ohne sie.

Dike2012  11.09.2012, 11:58

"...Du könntes nur deinen Anteil am Mietvertrag kündigen...."

Nein, das geht nicht.

Ein Mietvertrag, der von zwei Mietern unterzeichnet wurde, kann auch nur von beiden gemeinsam gekündigt werden.

Der Vermieter hat das Recht die Miete auch nur von einem der beiden Mieter in voller Höhe zu verlangen (auch, wenn dieser bereits ausgezogen wäre und der "Verbliebene" die Miete nicht zahlt...).

anitari  11.09.2012, 12:01

Du könntes nur deinen Anteil am Mietvertrag kündigen.

Wenn mehrere Personen Mieter sind kann nicht einer davon "seinen Anteil kündigen". Das können nur alle Personen der Partei Mieter gemeinsam.

Auch der Vermieter kann nicht einem von mehreren Hauptmietern kündigen.

Der aber durch das nicht zahlen des Mietanteils doch nicht gültig ist oder?

Natürlich ist/bleibt der Vertrag gültig. Das sich die Personen der Partei Mieter getrennt haben, hat damit nichts zu tun.

Worum es mir eigentlich geht ist, das ich möchte dass sie schnellstmöglich aus dem Mietvertrag raus ist

Das ist, da sie offensichtlich "unkooperativ" in der Hinsicht ist, nicht einfach. Ihr müßtet entweder den Vertrag gemeinsam kündigen und Du schließt mit dem VM, wenn dieser möchte, einen neuen Vertrag ab

oder

sie wird mit ihrer, Deiner und der des VMs aus dem Vertrag entlassen.

Denn Anspruch erheben das sie die Wohnung verlassen soll hast Du nicht.

Soweit der mietrechtliche Teil.

Alles andere ist Eure Privatsache. Ihren Anteil an der Miete könntest Du versuchen einzuklagen. Aus meiner Sicht aber mit wenig Aussicht auf Erfolg.

paddawan 
Fragesteller
 11.09.2012, 12:08

ja das Einklagen ist auch nur die letzte Option, da kann man sich auch anders einigen. Für die anderen Antworten bin ich sehr dankbar. Gemeinsame Kündigung werden wir aufsetzen bzw. habe ich schon verfasst. Der Vermieter ist auch bereit mit mir das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Ich hoffe nur das es schnell geht!

dann sieh doch mal zu, dass ihr schnellstens und unbürokratisch den alten Vertrag kündigt Was würde sie denn machen wenn du die Schlösser austauscht? Dich verklagen? Dann droh ihr mit einer Gegenklage wegen nicht gezahlter Miete. Alternativ kann man auch einzelne Zimmer abschließen...

Manchmal muss man sich auch selbst helfen.

paddawan 
Fragesteller
 11.09.2012, 14:02

Naja so einfach ist das auch nicht, sie hat ja nun mal Anrecht auf das Betreten der Wohnung -ich will halt nur vermeiden das die ganze Aktion sich um 3 Wochen lang zieht! Sie meinte sie will auch nicht das ich irgendwenn mit in die Wohnung nehme, da sie immer noch mit im Vertrag ist, sie darf also mitbestimmen. Momentan sind das alles so Machtspielchen- und das geht mir auf den Keks. Aber sie einfach vor die Tür setzen kann ich ja auch nicht!

guterwolf  11.09.2012, 14:23
@paddawan

na, wenn du ihr von ihr sagen lässt wen du mit in die Wohnung nehmen darfst und ihr das Betreten auch nicht untersagen willst, dann musst du das eben so hinnehmen :-)

Ihr habt beide den Mietvertrag unterschrieben - und dieser ist so lange gültig, bis Ihr beide diesen fristgerecht kündigt, das heißt: Ihr seid beide rechtliche Mieter (auch wenn einer nicht mehr in der Wohnung wohnt...) und dürft Euch den Zugang einander nicht verbieten...

Wer von den Mietern wieviel der Miete zahlt ist für die Erfüllung des Mietvertrages an sich nicht relevant. (Solltet Ihr entsprechenden "Abmachungen" getroffen haben, so könntest Du diese auf "zivilrechtlichem Weg" einklagen, sie haben aber keinen Einfluss auf den Mietvertrag mit dem Vermieter...)

Ihr solltet die Wohnung also beide kündigen. Wenn Du in der Wohnung bleiben möchtest, kläre das mit dem Vermieter bezüglich möglichem neuen Mietvertrag. (Auf eine "einseitige Kündigung" oder "Abänderung des Mietvertrages" hättest Du rechtlich keinen Anspruch....)

paddawan 
Fragesteller
 11.09.2012, 12:04

Danke für die Antwort, mit meinem Vermieter hab ich schon gesprochen. Er ist bereit mit mir das Mietverhältnis aufrecht zu erhalten. Den nicht gezahlten Mietanteil muss ich dann wohl zivil einklagen, es wären immerhin 3000€. Wir haben uns auch eigentlich darauf geeinigt das wir den Vertrag kündigen und ich dann alleine den neuen unterschreibe. Was mich nur stört das sie ständig rein und raus läuft wann es ihr passt, das finde ich irgendwie nicht gut!