Kann ich das Türschloß einfach austauschen?
Ich habe mich vor 5 Wochen von meinem Partner getrennt und er sollte schnellstmöglich aus der Wohnung ausziehen. Leider zieht sich das alles hin und ich habe das Gefühl, dass er sich nicht oder kaum um eine neue Wohnung kümmert.
Wir hatten für die jetzige Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag, der aber zum 01.12. schon vom Vermieter geändert wurde und ich nun als alleinige Mieterin drin stehe. Als Zusatzpunkt, habe ich meinem Ex-Partner die Möglichkeit gegeben bis zur Wohnungsfindung, aber spätestestens zum 31.01.15, hier noch zu leben. Nun das Problem: Mein Ex-Partner will keinen Mietanteil zahlen, obwohl er die Wohnung ja noch nutzt.
Kann ich den Schließzylinder der Wohnungstür nun einfach austauschen, damit er nur noch mit Termin, um sein Eigentum abzuholen, in die Wohnung kann? Er hat ja die Möglichkeit bei seinen Eltern unterzukommen, was er schon jedes Wochenende tut.
7 Antworten
Kann ich das Türschloß einfach austauschen?
Nein: Tatsächlich müsst ihr euch beide an getroffene Vereinbarungen halten.
Wenn man ihm 3 lange Monate "Bleiberecht" zusichert, ist das eben so. Demnach kannst du erst am 1.2. den Zylinder wechseln, Rückgabe des alten Schlüssels beanspruchen und anteilige Miettragung gegen Nutzungsüberlassung beanspruchen.
Inwieweit man des rechtsverfolgen sollte, entscheide selbst: Eine Schlüsselkopie ist mit rd. 5 EUR günstiger als jeder Streit und seine Mietzahlungspflicht könnte man kostengünstiger gegen Einbehalt seines Kautionsanteils bekommen.
Ohne seinen Kautionsbeitrag, wäre schriftliche, nachweislich zugegangenen (Einwuirfeinschreiben) Inverzugsetzung der Zahlung mit 14 Tagen Frist zielführend: Die Anwalts- und Mahnbescheidkosten rechnet dein RA dann direkt mit ihm ab, wenn man nach 2 Wochen kein Geld sähe :-)
G imager761
Ich kann den Kautionsanteil nicht einbehalten, weil ich die Kaution allein getragen habe.
Da du Mieter bist mußt du das mit deinem Vermieter absprechen da ja bei solchen Mietwohnungen meist irgendwelche Systeme verbaut sind alleine würde ich es nicht machen könnte Ärger geben Ja ich lese gerade du hast ihm ja im Vertrag wohnrecht bis 31.01.15 eingeräumt da wird es ja noch schwieriger ihn außen vor zu lassen
Kann ich den Schließzylinder der Wohnungstür nun einfach austauschen, damit er nur noch mit Termin, um sein Eigentum abzuholen, in die Wohnung kann?
Nein, er ist ebenso Hauptmieter und hat somit alle Rechte und Pflichten, die damit im Zusammenhang stehen. Wenn jeder das Schloss tauschen könnte, wie ihm lieb ist, könnte er selbiges auch machen.
Wir hatten für die jetzige Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag, der aber zum 01.12. schon vom Vermieter geändert wurde
Und dem Vermieter liegt die Zustimmung des Ex-Partner darüber vor? Wenn nicht, kann er auch nach dem 31.01.15 in der Wohnung leben.
Wir hatten für die jetzige Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag, der aber zum 01.12. schon vom Vermieter geändert wurde und ich nun als alleinige Mieterin drin stehe.
Ist unwirksam da bei gemeinsamen Mietverträgen nur Veränderungen gemacht werden können wenn ALLE Parteien einverstanden sind.
Ich habe mich vor 5 Wochen von meinem Partner getrennt und er sollte schnellstmöglich aus der Wohnung ausziehen. Leider zieht sich das alles hin und ich habe das Gefühl, dass er sich nicht oder kaum um eine neue Wohnung kümmert.
Muss er auch nicht, da er mit Dir einen gültigen Mietvertrag hat.
Ihr müsst gemeinsam kündigen oder gemeinsam mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag machen.
Kann ich das Türschloß einfach austauschen?
Nicht unter diesen Umständen.
MfG
Johnny
Wir hatten für die jetzige Wohnung einen gemeinsamen Mietvertrag, der aber zum 01.12. schon vom Vermieter geändert wurde und ich nun als alleinige Mieterin drin stehe.
Hat dieser Vertragsänderung auch der Ex zugestimmt/sie unterschrieben?