TK Familienversicherung - Einkommensgrenze?

5 Antworten

Ja, das stimmt. Die TK berechnet die Beiträge nach dem jährlichen Einkommen. Du bekommst einen Fragebogen, meist im Januar, in dem Du peinlich genau Deine Einkünfte monatlich angeben musst. Und es wird auch nach Kindern und möglicher Familienversicherung gefragt. Die TK verlangt auch eine Kopie Deines vorhandenen Steuerbescheids bzw. den des nächsten Jahres zur Verifizierung Deiner Angaben.

Du kannst die TK auch anrufen. Die sind sehr hilfreich am Telefon und schicken Dir kurz darauf Infomaterial.

Für Studenten sieht es wohl ein wenig anders aus, aber wie gesagt, anrufen hilft Dir weiter.

Der Minijob hat mit der Familienversicherung nur am Rande zu tun. Der funktioniert sowieso nur, wenn er vom Arbeitgeber auch offiziell bei der Minijob-Zentrale angemeldet und pauschal versichert ist.

Und du darfst nur zwei mal im Jahr die 450 € überschreiten, WENN über das Jahr hinweg der Durchschnitt von 450 € gewahrt bleibt.

Ah alles klar, dann ist ja alles in Ordnung, danke.

Hallo StrikeAgainst,

für mich stellt sich erst einmal die Frage nach deinem "Familienversicherung" Status ..über die Eltern ?  Student , wenn ich das richtig gelesen habe ?

...bevor man sich hier alle auf den Nebenjob stürzen ..

Die Techniker nimmt es mehr als genau mit "Werksstudenten" : 20 Stunden maximal die Woche , 405,-€ (- minus eben der Pauschale KV & Pflege aus dem Nebenjob ) darf es dann sein. Ob ich nun 12x dies erwirtschaft habe in einem Kalenderjahr fällt zunächst nichts ins Gewicht , viel wichtiger ( wie von Ihnen schon selber im Link ausgeführt ) ist der TK ob ich dies in einem Jahr dreimal überschreite ..somit können mich ausgezahlte Überstunden / Urlaubsansprüche (wenn es dann welche gibt ) aus so einem Job schon einmal "den Kopf kosten" und mich in eigne studentische GKV bringen !

In diesem Sinne

HG DerMakler

By the Way, falls jemand Schwierigkeiten mit der Pauschale hat und der Bezugsgröße ..siehe auch Antwort kevin1905 , zum Teil darauf anwendbar ..

Bei einem Minijob wird monatlich abgerechnet also ergibt sich auch ein monatlicher Verdienst. Es gilt hier tatsächlich die Monatsgrenze, mit gewissen Ausnahmen.

  1. Kurzfristige Beschäftigung, also eine Tätigkeit die von vornherein auf maximal 70 Tage bzw. 3 Monate im Kalenderjahr ausgelegt war und nicht berufsmäßig ausgeübt wird
  2. unvorhergesehene Überschreitung z.B. durch Krankheitsvertretung. Der Mehrverdienst muss ausgeglichen werden und darf im Jahr nicht über 5.400,- € liegen.
  3. Die 450,- € gelten nur bei Minijobs. Bei anderen Einkünften gilt 1/7 der Bezugsgröße (aktuell: 405,- €).

Es gilt das monatliche Einkommen. Man muss nur einmal drüber sein, dann ist die Familienversicherung erledigt. Erklärt sich von allein, bei mehr als 450 im Monat ist man sozialversicherungspflichtig.

Okay, tatsächlich schon nach einem Monat? Laut TK passiert das erst nach drei überschrittenen Monaten... http://www.tk.de/tk/bei-der-tk-versichert/als-student/geld-verdienen-im-studium/345560
Ich bin übrigens Student, hätte ich evtl. erwähnen sollen.

@brennspiritus

Hmm, daraus werde ich leider nicht schlauer wie vorher. Ich habe allerdings jetzt Folgendes gefunden:
Bei der Feststellung des regelmäßigen monatlichen Arbeitsentgelts ist auch schwankendes Arbeitsentgelt zu berücksichtigen. Wenn z. B. ein Minijobber in einem Dauerarbeitsverhältnis saisonbedingt unterschiedliche Arbeitsentgelte erzielt, hat der Arbeitgeber das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt zu schätzen. Bei einem geschätzten Jahresarbeitsentgelt (nicht Kalenderjahr) bis 5.400 Euro liegt ein 450-Euro-Minijob vor. Erweist sich diese Feststellung infolge nicht sicher vorhersehbarer Umstände im Nachhinein als falsch, ist der Beschäftigte nur für die Zukunft ab dem Zeitpunkt der Feststellung umzumelden. Für die Vergangenheit bleibt es bei der ursprünglich getroffenen versicherungsrechtlichen Beurteilung.

Da müsste ich theoretisch ja mit reinfallen, da ich kein festes Einkommen über das Jahr hinweg hatte. Also muss ich nur aufpassen dass ich gesamt unter 5400€ bleibe.

@StrikeAgainst

Minijob und Freigrenze für die Familienversicherung sind zwei verschiedene Schuhe