2 Jahre unwissend nicht krankenversichert: Muss ich rückwirkend die Krankenkasse bezahlen?

5 Antworten

Ich würde das auch nicht bezahlen. Wann man pflichtversichert ist (und deshalb die 10.000 EUR nachzahlen muss) steht im § 5 SGB V. Da du nach deiner Beschreibung nicht zu diesem Personenkreis gehört und auch keine Leistungen in Anspruch genommen hast (von wem denn auch?), fehlt der AOK eigentlich die Grundlage ihrer Forderung. Einfach noch mal dort anrufen und das klären.

Warum antworten sie, wenn sie die Antwort nicht kennen. Es gibt eine Versichrungspflicht, ob nach §5,1,13 SGB V oder nach anderen Richtlinien als Selbstständiger z.b. das hat die Kasase zu klären, jedoch zahlen muss er oder mag oder nicht.

SO groß kann die Unwissenheit aber nicht gewesen sein. Als erwachsener Mensch sollte man eigentlich wissen, dass eine Krankenversicherung Geld kostet, die irgend jemand bezahlen muss. Oder was dachtest DU, von wem die Beiträge gezahlt werden oder warum keine Beiträge gezahlt werden mussten?

seit 2007 gibt es in Deutschland die Versicherungspflicht. d.h.unversichert sein gibt es nicht. Beiträge müssen von der Kasse rückwirkend eingefordert werden. gesetzlich sind sogar bis zu 4 Jahre rückwirkend möglich.

du musst leider diesen Betrag zurückzahlen. am besten du versuchst eine Ratenzahlung mit der Kasse zu vereinbaren, oder versuchst einen Vergleich mit der Kasse abzuschließen.

unwissend nicht krankenversichert

Unwissenheit schützt vor Beitragszahlung nicht. du bist trotzdem verpflichtet die Beiträge zu zahlen.

Du hasst 3 Moeglichkeiten. Dich als Selbstaendiger privat versichern und Deine Mitglietschaft zuruckziehen. Zahlen. Privatinsolvenz- Seit 2007 ist ein Gestz dass jeder in der BRD krankenvesichert sein muss, aber leider fordern wer sich meldet die Krankassenmeist die Beitrage ruckwuerkend. Is gibt zwar einem Haertefallerlass gem. SGB X , aber leider macht keine Kasse davon Gebrauch. Ist eine komplexe Sache , man muss zahlen ohne eine Leistung erhalten zu haben. Du solltest abe rmahl Widerspruch gegen dien Bescheid einlegen und ggf. wenn der Erlass abgelehnt wird fuer Haetefaelle vor dem Sozialgericht klagen sind zwar maessige Ausichten aber ggf gibt es ienm Vergleich und eine Verfahren vor dem SG ist kostenfrei und du benoetigst keinem Anwalt.

Hallo,

wenn man zum 1.7.2011 keine neue Krankenkasse gewählt hat, ist man automatisch bei der letzten Krankenkasse vor der City BKK versichert.

http://www.citybkk.de/

.test.de/Insolvenz-von-Krankenkassen-Das-sollten-Versicherte-wissen-4106184-0/

Wenn man sich bis zum 31.12.2013 bei der Krankenkasse gemeldet hätte, wären die Beiträge unter Umständen komplett erlassen worden. Jetzt gibt es ggf. noch eine Ermäßigung auf ca. 50 Euro monatlich. In der Frage sind aber nicht genug Angaben für eine eindeutige Aussage angegeben.

Gute Auskünfte gibt es hier:

.patientenberatung.de/

Gruß

RHW