Thermenwartung muss Mieter zahlen?

7 Antworten

Thermenwartung gemacht. Meine Vermieterin meint ich muss dies zahlen. Ist das richtig?

Ja: Tatsächlich fällt die Wartung der Heizung mit einer entsprechend vereinbarten Umlage der Betriebskosten (§ 2 Nr. 4a BetrKV) dem M zu: http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html :-)

Dabei darf der VM den M auch verpflichten, alljährlich selbst Wartungstermine zu vereinbaren und durchführen zu lassen und die Rechnungen dafür direkt zu begleichen.

G imager761

steht in der regel im mietvertrag.

achtung: wartung ist nicht gleich reparatur. darauf solltest du achten, wenn die wartung in deiner verantwortung liegt. reparaturen trägt grundsätzlich der vermieter und dieser teil der rechnung wird an ihn weiter geleitet.

Wer als Mieter eine Gasetagenheizung in der Mietwohnung betreibt, zahlt seine Heizkosten an den Versorger selbst. Daher erscheint in der Betriebskostenabrechnung keine Position für Heizkosten. Sind allerdings die Wartungskosten der Gastherme nicht im Mietvertrag als Bestandteil der Betriebskosten aufgeführt, dann bezahlt der Vermieter die Wartung und kann nicht mirnichst dirnichst die Wartungskosten auf den Mieter umlegen. Dazu wäre eine Änderung des Mietvertrages notwendig, der der Mieter nicht zustimmen muss.

Die laufenden Kosten der Heizanlage, also die Energiekosten und die Wartungskosten tragen grundsätzlich die Betreiber, also die Mieter. Reparaturen hingegen, gehen zu Lasten des Eigentümers, also des Vermieters. Also bei der Wartung drauf achten, daß die Reparaturen nicht während der Wartung erledigt werden. Wenn Reparaturen mit erledigt werden, dann muß die Rechnung geteilt werden.