Gastherme defekt-lt. Vertrag wartung verpflichtet- Muss ich Reperatur zahlen weil nicht gewartet?

3 Antworten

Da kann man Streiten,Hat man Ihnen den letzten Wartungstermin gesagt,wenn nein hätten Sie vor 3 Monaten warten lassen müssen.das ist rechtens.Aber ist der Defekt auf diese Unterlassung zurüchzufüren.?Die Therme ist kaputt,und daführ ist der Vermieter zuständig.Nicht der Mieter.der Passus über die Reparatur ist rechtens,wenn die Jählichen Kosten die zu übernehmen sind begrenzt sind auf ca.150,- Euro.Ist diese Begrenzung nicht angegeben ,ist der Passus nicht rechtens.Der Vermieter ist verpflichtet die Therme reparieren zu lassen,Über die Bezahlung regelt es die Kleinreparaturregelung.Ist die Rechnung unter 100,- Euro,kann Er verlangen,das Sie die Rechnung bezahlen,liegt Die Rechnung über 100 ,- Euro muß der Vermieter Sie ganz zahlen.Zur Zeit hat die Wohnung einen Mangel,und den zu beheben ist Sache des Vermieters.Wenn Sie keine Einigung mit dem Vermieter erziehlen fragen Sie einen Anwalt.

Du mußt einfach nur Wasser nachfüllen,wir haben auch so eine Heizungsanlage. Das ist ganz leicht,da rufst du deiner Heizungsfirma an und die erklären dir das am Telefon. Ich würde dir einen Wartungsvertrag empfehlen. Wir zahlen jährlich 130€ , dafür wird die Heizung gewartet und wenn Reparaturen sind,kommen die raus. Und man muß nur die Teile bezahlen,mehr nicht.

Lockenkopf85 
Fragesteller
 24.03.2011, 22:23

Super dann ruf ich morgen mal bei so nem Heizungsmenschen an. Danke! :)

Der fachmann muss den defekt abklären. liegt es einwandfrei am nicht warten lassen, zahlen sie die reparatur. Ist die therme altersschwach muss der vermieter sie ersetzen

Lockenkopf85 
Fragesteller
 24.03.2011, 22:23

Danke