Ich habe einen Bußgeldbescheid, wegen THC-Konsum bekommen, kann ich dagegen angehen?

8 Antworten

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Sie führten das Kraftfahrzeug unter Wirkung des berauschenden 2 Punkte // 500,00 EUR // 1 Monat Fahrverbot

§ 24a Abs. 2, 3, § 25 StVG; 242 BKat; § 4 Abs. 3 BKatV

Trotzdem kann die Bußgeldstelle das Bußgeld erhöhren. Das o.g. ist der Regelsatz. THC bleibt halt lange im Körper, daher auch meist "schlimmer" als Alkohol, da die Beschuldigten es nicht mehr wirklich merken. Alle anderen Maßnahmen, Aufbauseminar, MPU etc abwarten. Kommt seperat.

Klar kannst Du Dich testen lassen, allerdings darfst Du das dann selber bezahlen.

Du hast nach "Deiner Meinung" nicht unter THC gestanden? Weißt Du das genauer, als die Mess-Ergebnisse des Labors? Das erinnert mich doch stark an Leute, die angeblich nur ein Bier getrunken haben...

Ja, so ist die Handhabe. Zur MPU musst Du wahrscheinlich nicht, * nach Einzelfallprüfung*. Aber Du musst während der Sperre jederzeit bereit sein, Dich testen zu lassen. .

Deine Meinung ist nicht gefragt nur das Ergabnis ist von Bedeutung,Jetzt heißt es die Konsequenzen zu tragen und abwarten.Einen neuen Test zu beantragen hat wenig Sinn da ja schon einige Zeit vergangen ist.Zahle und hoffe,dass nicht noch etwas hinterher kommt.

Der Betrag ist bei solchen Ordnungswiedrigkeiten ganz normal. Du kann's das ganze natüicj anfechten, ob das was bringt, ist eine ganz andere Frage. Zu den Folgen würde ich dir ebenfalls raten, in einen Hanf-Forum nachzufragen. Da kriegst du auch sicherlich Antworten von Leuten, die das schon hinter sich haben. Eine folgende MPU dürfte durchaus warscheinlich sein. Gruß marcco