Testament, 2 Kinder, 1 Haus

8 Antworten

Zunächst einmal würde ich durch einen Bausachverständigen Haus und Gründstück taxieren lassen. Also ein Wertgutachten in Auftrag geben. Danach weiss man, was das Haus und das Grundstück an Wert zum Zeitpunkt der Taxierung hat. Im Gutachten steht sowohl der Wert für das Haus als bebautes Grundstück, als auch der Wert des unbebauten Grundstückes. Wenn nun das vorhandene Sparvermögen an Geld in etwa dem Wert des Hauses und des Grundstückes entspricht, könnte man das Testament durch einen Notar so festlegen lassen, dass der eine das Haus/grundstück bekommt und er andere das Geld. Dann wäre zunächst keiner benachteiligt. Ist aber das Sparvermögen geringer als der Wert des Hauses/Grundstück, dann muss derjenige, welcher das Haus erbt, einen Ausgleich an den weiteren Erben zahlen. Dann wäre zu überlegen, ob sich die Eltern kein Niesbrauchrecht eintragen lassen. D.h. sie dürfen solange sie leben in ihrem Haus wohnen, können also nicht ihr Wohnrecht verlieren. Es könnte auch noch die Verpflichtung notariell dokumentiert werden, dass sich der Erbe im Pflegefall um die Eltern kümmert. Das sollte alles sehr gut überlegt und mit einem Notar besprochen werden. Oft ist es so,, dass sich zwar die Eltern und Geschwister einig sind, die Geschwister heiraten und der neue Partner dann Ansprüche stellt die dann zu einem Zerwürfnis führen können. Kommt leider sehr häufig vor. Da sind genaue Regelungen empfehlenswert.

Zunächst ist es eine gute Idee, das Haus nur einem Kind zu überlassen.

Und: niemand muss etwas bestimmtes bekommen :-)

Niemand erwartete realistischerweise oder zwingt Euch gar zu einem centgenauen Ausgleich, der ist auch faktisch unmöglich, da Grundbesitz und Barvermögen im Erbfall unterschiedlich ausfallen können: Wertverlust durch Baumassnahmen, Strassenbau, Ausweisung als Mischgebiet, Zuzug in der Nachbarschaft oder unvorhergesehener Investionsbedarf einerseits und Inflation oder Kursentwicklung andererseits sind einfach unkalkulierbar.

Was ihr heute verfügt, kann sich in 10 Jahren völlig anders entwickeln :-O

Zudem kann es durchaus sein, dass Geldanlagen durch Pflegebedürftigkeit oder Krankheit unvorhergesehen angegriffen werden müssen oder das Haus gar verkauft werden muss.

Von daher wäre ein sympbolischer Ausgleich wie geplant nach bestem Wissen völlig nachvollziehbar und gerecht.

Der Nachbar hat im Prinzip Recht: Allerdings ist gem. § 183 (3) BewG ist der Grundbesitzwert eines bebauten Grundstückes nur nach Jahresmietwert zu beziffern:

Fiktive (ortsübliche) Jahresmieteinnahmen x 12,5 ggf. abzüglich Altersminderung ergibt den Grundbesitzwert.

Grundstücksfläche x Bodenrichtwert gilt für unbebaute Grundstücke ./. Altersabschlag.

G imager761

Willi140545 
Fragesteller
 17.10.2011, 22:58

Nein, niemand muß etwas bestimmtes bekommen. Aber wir möchte, daß sich deshalb später keine Streitereien ergeben, darum soll das alles so sein, daß jeder zufrieden ist. Und das Haus nur einem Kind zu überlassen und dem anderen Geld, damit sind beide sehr einverstanden.

Dann muß man nur die Berechnung für das Gebäude machen und da ist das Grundstück automatisch mit drin? Aber das ist ein riesen Grundstück. Da könnte man, wenn man wollte, noch ein Haus drauf bauen. Ist das egal?

ichweisnix  18.10.2011, 15:45

der Grundbesitzwert eines bebauten Grundstückes nur nach Jahresmietwert zu beziffern

Da sind sie auf dem Holzweg.

Macht das Testament bei einem Notar, der errechnet euch auch den Wert des Hauses.

Um es ganz gerecht zu machen, würde ich ein Schätzgutachten für das Haus anfertigen lassen (macht ein Immobilienmakler oder Auktionator). Der Wert entspricht dem Gebäude und dem Land zum jetzigen Zeitpunkt.

Es ist auch egal, ob der "Erbe" nachher mehr erzielt, dass kann man nie ausschließen, es kann schließlich auch weniger sein...

Streitereien kannst du nicht vermeiden...wenn die Beiden darauf aus sind, werden sie es tun... aber ihr könnt natürlich durch ein exaktes Testament weitgehend dafür sorgen, das es gerecht ist.

Aber wie "imager" schon geschrieben hat, ihr wisst nicht, was in den nächsten Jahren noch passiert...da kann das Testament noch so gut abgefasst sein. Ihr werdet zum Pflegefall und ein Großteil des Geldes geht für die Pflege weg. Die Bankenkrise nimmt euch das Geld...viele Unbekannte...

Ihr werdet vermutlich auch nicht gleichzeitig von dieser Welt gehen. Der/die Hinterbiebene lebt in Saus und Braus und verprasst sein Geld.

Erben kann man nur, was übrig ist und auch dann hat man erst ein Anspruch darauf. Besser ist es immer, es mit der warmen Hand zu geben... Dann hat man auch noch Freude daran, wie sich die anderen freuen.

Ich wünsche euch ein noch langes Leben und das ihr die richtige Entscheidung trefft!

halloich kenne das,wirhabenesdamalsauch gemachtbsw.meineeltern,allsmeinvaterstarbkeintestament,waren wiruns einig5kindermutterlebtnoch esbleibtwieesist,dann lernte meine mutter einen mann kennen und zog mit ihn fort ,da beschlossen wir ein sohn bekommt die wohnung ,und wenn es verkauft wird zahlt er uns aus ,3000 dm haben wir bekommen ,alls er es verkauft hat bekammen wir nichts denn es waren schulden da , und es langte gerade so ,

gebe den rat euch macht es noch zu lange ihr lebt ,aber mit wohnrecht , sprecht mit euren kindern was sie meinen , und alles schriftlich , was ist mal mit pflege und so , erkundigt euch , und dann macht das beste daraus , rat kann man keinen richtig geben