Tote Person im Grundbuch mit eingetragen. Erben die Erben der toten Personen mit?

7 Antworten

Mir ist nach Deinen Ausführungen in der Frage und den Kommentaren nicht klar, ob dieser Fremde Erbe Deines Onkels Alleinerbe ist oder ob er nur 5.000 € erbte. Wenn er Alleinerbe ist, dann steht ihm der Anteil am Haus zu, der Deinem Onkel gehörte.

"Nur" im Grundbuch - wie Du formulierst - ist ein schöner Irrtum. Wenn im Testament dazu nichts verfügt wurde, GILT das Grundbuch. Nach dem Tod des Onkels ist die Umschreibung des Grundbuchs auf den Erben offensichtlich versäumt worden. So etwas kommt immer wieder einmal vor.

Es muss dann eine Grundbuchberichtigung erfolgen. Und Deine Mutter hat dann einen Miteigentümer.


Im Testament stehen nur diese 5.000 Euro formuliert...

Nichts von Alleinerbe. :o

"Nur" im Grundbuch - wie Du formulierst - ist ein schöner Irrtum. Wenn im Testament dazu nichts verfügt wurde, GILT das Grundbuch

Punkt 1 ist richtig, Punkt 2 etwas irreführend. Wenn der Onkel schon im Grundbuch steht, kann der Opa das durch sein Testament auch nicht mehr ändern. Er kann nur seine Erben durch Vermächtnisse und Teilungsanordnungen belasten. Über fremdes Vermögen kann er hingegen natürlich nicht Verfügen.

Ich verstehe das so, dass dein Opa nie als Eigentümer des Grundstücks eingetragen war bzw. zum Zeitpunkt des Todes deines Opas deine Mutter und Onkel Eigentümer waren. In diesem Fall ist das Grundbuch unrichtig, da der Alleinerbe deines Onkels in Wirklichkeit aufgrund Erbfall mit deiner Mutter Miteigentümerin ist. Er kann mit einem Erbnachweis die Berichtigung beantragen. Wer deinen Opa beerbt, ist völlig separat zu betrachten. Was im Testament genau steht, hast du nicht mitgeteilt. Nach der gesetzlichen Erbfolge erben in erster Linie seine etwaige Ehefrau (sofern noch am Leben) und seine Abkömmlinge. Sollte der Onkel keine Kinder gehabt haben und das einzige Geschwister deiner Mutter sein, so wäre deine Mutter Alleinerbin, wenn dein Opa keine Witwe hinterlässt.

Mein Opa (tot), meine Mutter und mein Onkel (tot) stehen im Grundbuch und nun haben wir angst, dass die Erben meines Onkels (ein fremder Mann) miterben....

Zumindest hinsichtlich des Miteigentumanteils deines Onkel besteht Alleinerbschaft der dritten Person. Der Anteil deines Opas wird vermutlich an deine Mutter gehen, je nachdem, was genau im Testament steht bzw. die Verwandschaftsverhältnisse aussehen.

@Ronox

Okay. :o Danke

Mit den Erbfall ( Tod des Erblassers ) fällt den Erben das Erbe zu. Auf den Zeitpunkt der Berichtung des Grundbuchs kommt es nicht an. Alles was den Onkel zu seinen Todeszeitpunkt gehört hat, gehört nun seinen Erben.

Vom Opa erbt der Erbe des Onkels nicht, denn nur wer lebt kann auch erben. (Bei Nacherben ist es noch etwas anders.) Hat der Onkel Kinder, dann erben diese bei der gesetzlichen Erbfolge an Stelle ihres Vaters.

Ist wie gesagt nur im Grundbuch so eingetragen, im Testament steht nichts weiter bzw. gibt es nicht!

Was heißt hier "nur". Das Grundbuch dokumentiert, wer Eigentümer ist. Wenn ihre Mutter und der Onkel als Eigentümer schon im Grundbuch eingetragen sind, dann hat der Erbfall des Opas darauf keine Auswirkung. Lediglich ein Wohnrecht des Opas würde nun ersatzlos entfallen. Der Erbe des Onkels wäre in diesen Fall ja schon seit 3 Jahren Miteigentümer des Hauses.

außerdem gibt es ein Bausparvertrag, der ebenfalls nur für meinen Onkel gedacht war.

Gedacht ist irrelevant. Entscheiden ist, wem der Bausparvertrag gehört. Läuft der Bausparvertrag auf den Opa, dann wird er nun an dessen Erben vererbt.



Hallo,

für alle Änderungen, die nach einem Erbfall im Grundbuch durchzuführen sind braucht man einen Erbschein. Den beantragt man beim Nachlassgericht (Amtsgericht). Mit dem Erbschein beantragt man dann die Berichtigung des Grundbuchs (geht ohne Notar und ist innerhalb von zwei Jahren kostenfrei).

Sofern der Onkel zu Lebzeiten jemandanderen zu seinem Alleinerben bestimmt hat, erbt diese Person auch den Anteil mit welchem der Onkel im Grundbuch steht. Da ein solches Testament vorliegt, wird der Erbe des Onkels anstelle des verstorbenen Onkels im Grundbuch eingetragen.

Das Grundstück samt Haus gehört dann der Mutter und dem anderen Eigentümer zum dem Anteil, mit dem derjenige im Grundbuch steht.

Als letzte "Hoffnung" sehe ich noch, dass im Testament meines Onkels nur
ein Wert von 5000 Euro geschrieben steht. Er hat sozusagen nur für die
5000 Euro unterschrieben und nicht für die Sachen, wo er im Grundbuch
stand. - der Satz lautet, "der Wert .... ist mit 5000 Euro angegeben"
Ändert das etwas?

@Yokana

Damit ist allenfalls die Grundlage für eine Gebührenberechung für das Testament gemeint.

Mit dem eigentlichen Wert des Erbes, geschweige denn des Hauses hat das rein garnichts zu tun!

Ihre Mutter hat nun einen neuen Mitstreiter anstelle ihres verstorbenen Bruders im Grundbuch.

@schelm1

Ach du ... , ein fremder Mann...

Ich verstehe aber nicht, warum das nie geändert wurde und seit Jahren noch mein Onkel drin steht, da ist ja schon lange tot. Aber in dem Moment, wo er gestorben ist gehörte das Haus sofort anteilig ihm...?

@Yokana

Das wurde doch bereits in einer der übrigen Antworten richtig erklärt!

Der Erbfall wurde bislang dem Grundbuchamt zur Berichtigung des Grundbuches nicht angezeigt.