Teppichboden Mietwohnung nach 10 Jahren erneuern, wer zahlt?
4 Antworten
Mit 10 Jahren Liegezeit dürfte die Lebensdauer eines Belages mittlerer Güte erschöpft sein. Sicher sind entsprechende Abnutzungserscheinungen festzustellen.
Bitte den Vermieter entsprechend um Erneuerung (auf seine Kosten). Du hast Anspruch auf einen gleichwertigen Ersatz. Natürlich wäre ein höherwertiger Ersatz mit Zuzahlungsoption möglich, insofern der Vermieter dem zustimmt.
https://www.immobilienscout24.de/umzug/ratgeber/wohnungsuebergabe/bodenbelag.html
Wurde der Bodenbelag mitvermietet, ist der Vermieter zur Instandhaltung verpflichtet. Sobald die Böden abgewohnt sind, hat der Mieter Anspruch auf Verlegung eines neuen gleichwertigen Bodens.
Wurde der Teppichboden vom Vormieter übernommen oder steht er als mitgemietetem Inventar im Mietvertrag?
Um diese Frage zu beantworten braucht es schon ein wenig mehr Hintergrundinfo
Aus hygienischen Gründen der Vermieter, wenn der ihm gehört.