Teppichboden in Mietwohnung verkauft, Nachmieter zahlt nicht?

8 Antworten

Meiner (nicht sachkundigen) Meinung nach seid ihr im Recht und könnt es riskieren, auf Vertragserfüllung zu klagen. Arglistig scheint mir eher die neue Mieterin zu sein. Es ist ja auch lächerlich, zu behaupten, der Teppich gehöre zur Wohnung, wenn der Vermieter dem höchstpersönlich widerspricht.

Sehr gut verstanden - der Meinung sind wir auch, aber man weiß ja nie, wo die Gesetzeslücken für die anderen sind. Aber gute Antwort. Dankeschön ;-)

Der Boden gehört tatsächlich zur Mietsache.

Dankeschön. Hingegen aller Absprachen, auch mit dem Vermieter das der Teppichboden uns gehört, gehört er zur Mietsache? Wir hätten ihn ja mitgenommen. Es war von vornheein die Bedingung: Übernahme des Kachelofens und Übernahme Teppichboden. Die Nachmieterin hat es zweimal schriftlich unterschrieben as sie den Teppichboden abkauft. ???

Boden natürlich, doch nicht Teppich

Das kommt meiner Meinung nach darauf an in welchem Zustand die Wohnung ursprünglich Vermietet worden ist. Sollte bei der Anmietung schon vorher ein Teppich gelegen haben, dann gehört er zur Wohnung. Die Kosten sind mit der monatlichen Miete abgegolten. Ist der Teppichboden im Laufe der Zeit verschlissen, dann ist es Sache des Vermieters den Teppich auszutauschen.

In § 535 Satz 2 BGB heißt es hierzu: „Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.“ Hierzu gehört dann auch, einen alten und verschlissenen Teppich auszutauschen.

Wurde der Teppichboden nun komplett durch den Mieter bzw. durch euch verlegt wenn vorher keiner in der Wohnung war, gehört er euch und müsste bei einem Auszug komplett und Rückstandsfrei entfernt werden. Das bezeichnet man als Rückbaupflicht gegenüber des Vermieters. Da dieser nun sagt das der Teppich euch gehört, und somit davon auszugehen ist das vorher keiner da gewesen ist, dann ist es eine Vereinbarungssache zwischen Mieter, Vermieter und Nachmieter was damit geschieht. Habt ihr mit den Nachmietern eine Vereinbarung über den Kauf des bereits verlegten Teppich getroffen, dann ist dieser auch zu Zahlen.

So würde ich das jedenfalls so sehen, vorausgesetzt es lag bei der Anmietung kein Teppich in der Wohnung. Wenn doch hätte der Vermieter eigentlich die Kosten zu tragen. Sich aber mindestens daran zu beteiligen wenn ihr nun einen sehr Hochwertigen Teppich verlegt habt.

es lag kein Teppichboden. Nur ein kaputter PArkettboden.

Wenn kein Teppichboden vorhanden war, gehört er bei eurem Auszug auch nicht zur Wohnung. Das Parkett hätte der Vermieter allerdings herrichten oder erneuern müssen. Oder aber nach Absprache mit euch der Teppich, an den er sich dann hätte beteiligen müssen.

Dann erstellt einen Mahnbescheid bei Gericht. Sie hätte sich im Vorfeld erkundigen können, ob es rechtlich so vereinbar ist.

Zum Glück habt Ihr es schriftlich mit ihr vereinbart, also sollte das Recht auf Eurer Seite sein.

Ja echt, das interessante ist dabei, dass sie uns 3 Monate im Glauben ließ, den Teppicbboden abzukaufen, also als Ablöse. Am 09.01.2018 unteschreibt sie 2 x die schriftliche Vereinbarung, am 27.01.2018 trifft sie usn und schleimt rum und am 09.02.2018 will sie von der Vereinbarung zurücktreten, weil auf einmal der Teppichboden zur Mietsache gehört. Das wäre am 27.10.2017 mit dem Vermieter vereinbart worden. Unser Ex-Vermieter, wir hatten immer ein super Verhältnis, sagt aber, dass dies nicht im Mietvertrag vereinbart wurde und auch nie darüber gesprochen wurde. Sie lügt also auch hier. Für uns ist es immer noch unklar ob es in dem Fall egal ist ob verklebt oder nicht verklebt.

@Ellen231252

Das würde ich an Eurer Stelle tatsächlich durch einen Mahnbescheid bei Gericht erstellen. In jedem Bürobedarf gibt es den Mahnbescheid für wenig Geld zu kaufen und wenn Du unsicher bist, hilft Dir jedes Gericht dabei ihn auszustellen. Du gehst zwar in Vorkasse, was aber erschwinglich ist und bekommst auch dieses Geld wieder erstattet.

Ich habe es vor einigen Jahren gegen eine ehemalige Vermieterin auch machen müssen und bin gut dabei gefahren, obwohl ich es schriftlich nicht einmal beweisen konnte. Es wurde mir aber geglaubt.

Steigere Dich nicht sosehr darein sondern laß es das Gericht entscheiden.

Ich drück Dir die Daumen.

Welcher Boden ist denn unter dem Teppichboden?

Den Kaufvertrag würde ich durchsetzen. Mahnbescheid im Bürobedarf kaufen, ausfüllen und zum Amtsgericht damit.

Bei unserem Einzug war es ein kaputter Parkettboden. Wir verlegten dann einen Teppich erst mal lose. Ein paar Jahr später entschlossen wir uns für eine Neuverlegung, eben mit diesem hochwertigen Teppichboden. Erklärten dem Vermieter, dass der Unterboden ja erst mal grade sein muss bevor der neue Teppichboden rein kommt. Es wurde dann ein Fliessestrich gegossen und dann kam der Teppichboden darauf.

@Ellen231252

Uh, mh.

Da ist die Sache dann nicht mehr so eindeutig. Es müsste sich ja ein nutzbarer Boden unter dem Teppich befinden. Und der Teppich müsste nach seiner Entfernung immer noch zu nutzen sein.