Krankenversicherung?hartz4 bedarfsgemeinschaft?

8 Antworten

Wenn er verdient, ist eine Bedarfsgemeinschaft eigentlich immer zum Nachteil - wenn man vergleicht, was man an Zuschüssen bekommen kann, wenn man in einer WG lebt. Ich würde sogar soweit gehen, dass du sogar mehr bekommen könntest, selbst, wenn er nicht arbeitstätig wäre, wenn ihr nicht in einer Bedarfsgemeischaft lebt. Ist jedenfalls meine persönliche Erfahrung. Wenn du Angst um die Krankenversicherung hast, sehe ich zwei Möglichkeiten: Familienversicherung, das kann auch über einen Elternteil laufen, oder du bekommst eben genug Zulagen vom Amt, bei denen dann der Anteil für die KV direkt mit abgerechnet wird, bevor du das Geld bekommst. Aber und hier ist das Aber: Um lückenlos krankenversichert zu sein, müsstest du natürlich auch rechtzeitig deine Unterlagen für Hartz IV beim Jobcenter einreichen, bzw. dich arbeitslos melden. Hast du schon gearbeitet und hättst Anspruch auf ALG I ? Man kann nämlich auch die Kombination von ALG I (Agentur für Arbeit) und Wohngeld (Jobcenter) beantragen, wenn das Geld dann nicht reicht. Zum Aufstocken eben. Pi mal Daumen stehen dir alles in allem pro Monat (Miete müsstest du davon auch zahlen) 700 € zu, hab ich mir erzählen lassen.

Und selbst, wenn du dir doch eine eigene Wohnung nehmen müsstest, wenn du es beim Jobcenter noch nie beantragt hast, stehen dir dann auch Erstaustattung und ein Vorschuss (wird dann nach und nach von den monatlichen Zahlungen abgezogen) für die Kaution zu. Das sind jedenfalls bisher meine Erfahrungen.


Nein ich habe nicht gearbeitet..

Und wie kann ich das mit der familienversichert machen ? 

@bncrft

Naja, ich schätze (verheiratet bist du ja nicht, wie ich raus gelesen habe) bei dir ginge das nur über einen Elternteil. Da müsstest du Mutter/Vater mal anfunken und fragen, ob sie damit einverstanden wären, wenn du dich über sie familienversichern willst. Dann müsste man die KV des Elternteils benachrichtigen, dass der Wunsch danach besteht und das mit denen abkaspern. Aber ich bin auch kein Profi, was das anbelangt. Es gibt bestimmt auch noch Einschränkungen dabei.

@EPzentrum

Ich glaube nixht das meine Eltern das verstehen werden.  Ich bezweifle auch das sie das machen werden das ist alles so anstrengend...

@bncrft

Na dann muss deine KV eben das Amt übernehmen ist auch eine Möglichkeit. Das geht dann vom Hartz IV ab.

@EPzentrum

Ja aber jetzt steht immernoch meine Frage offen was ich den2n sagen soll ER oder mit fr2und lebend ? Er verdient gut...nixht das wir unter Bedarf kommen und wir das San alleine zahlen müssen .. 

@bncrft

Keine Bedarfsgemeinschaft - sondern WG, ihr seid nur Mitbewohner. Andernfalls, wenn er gut verdient, kann es sein, dass ihr garkein Anspruch mehr habt, weil er möglicher Weise für dich aufkommen kann. Was das Amt angeht, seid ihr höchstens befreundet, aber kein Paar. Nur mein guter Rat, wenn du die Befürchtung schon hast, dass er für dich aufkommen muss. Hab ich jedenfalls mal gehört, dass das wohl besser ist.

Wenn du vorher mit deinen Eltern zusammen gewohnt hast und gemeinsam mit ihnen ALG - 2 Leistungen bezogen hast,dann solltest du vom alten Jobcenter eine Zusage zur Kostenübernahme für den Umzug bekommen haben,wenn nicht,hast du mehr als ein großes Problem !

Denn dann stünde dir max. deine gekürzte Regelleistung für deinen Lebensunterhalt zu,so wie du ihn bei deinen Eltern bekommen hast,es würde also für deinen KDU - Kopfanteil ( Kosten der Unterkunft und Heizung / Warmmiete ) nicht einen Cent vom Jobcenter geben.

Da ein Umzug zum Partner ein wichtiger Grund sein kann ( muss aber auch vorher beantragt und bewilligt werden ) kann es eine Zusicherung zur Kostenübernahme geben,aber dann würde das Jobcenter in der Regel gleich von einer BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) ausgehen,würde also bedeuten,dass das Einkommen des Freundes ggf.gleich auf den gemeinsamen Bedarf angerechnet würde.

Dann müsste er ggf.sogar deinen monatlichen KK - Beitrag für dich zahlen,wenn das anrechenbare Einkommen den gemeinsamen Bedarf inkl.des KK - Beitrags decken würde.

Ich habe mich nicht umgemeldet mit der Begründung mit meinem Freund zusammen zu ziehen ich bin davon ausgegangen zu arbeiten aber die haben mir 3 Tage nachdem ich denen mein wohnungsunzug geschickt habe abgesprungen . Wer kann sowas ahnen ..

@bncrft

Es geht hier doch nicht darum das du deine Arbeit dann nicht bekommen hast,sondern darum ob du deinen Auszug bei deinen Eltern ( unter 25 ) bei deinem alten Jobcenter beantragt und auch bewilligt bekommen hast !

Ist das nämlich nicht der Fall,dann würde dir als U 25 nur dein gekürzter Regelsatz von derzeit ( 18 - 24 ) 327 € pro Monat zustehen und nichts für deine Wohnkosten.

Ich dachte du wärst zu deinem Freund gezogen? Wieso lebst du dann einen Absatz später alleine?

soll ich mich nun bei dem jobcenter hier im ort melden und angeben in einer WG zu leben

Unrichtige Angaben können neben einer Rückforderung auch zu einem Strafverfahren wegen Betrugs führen.

Wenn du mit deinem Partner zusammen lebst, gibst du das so an bei der Antragsstellung. Er muss sein Einkommen offen legen.

muss er dann die versicherung zahlen oder bin ich dann einfach mitversichert über ihn ??

Wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid, geht das Jobcenter davon aus, dass ihr gemeinsam wirtschaftet, ergo dass er dich unterhält.

Anspruch auf Familienversicherung besteht nicht, es sei denn du heiratest ihn.

Wie alt bist du? Was ist mit den Eltern?

Ich bin 23 und mit meinen Eltern? Ich habe kaum  Kontakt zu denen und die beziehen auch hartz4...

@bncrft

Wuuups... Da ist wohl der Richtige aufmerksam geworden. Hier haben einige Leute versucht dir zu helfen, also dir Tips zu geben. Wie du damit jetzt umgehst, musst du selbst wissen. Es ist richtig, was er schreibt, trotzdem muss ich sagen: Anonymität rulez. XD Es gibt sogar Angestellte bei der Arge und auch beim Jobcenter, die einem, wenn man da zum Rumheulen hin geht, dann noch vorwerfen, warum man es denn nicht anders gemacht hat, die einem im Nachhinein sagen: Wenn Sie so dumm sind und uns nicht bescheißen, haben Sie eben jetzt den Salat. XD

@EPzentrum

Ich muss dich dennoch darauf hinweisen das Falschangaben echte Konsequenzen haben können. 

Ich vermute auch das dein Telefon haakt und du statt "deinen" eigentlich überall "einen" Freund schreiben wolltest.;-)

Guts Nächtle.

Huhu, 

Wenn du beim Amt angibst das du mit deinem Lebenspartner zusammen wohnst, dann wird sein Gehalt zur Berechnung der Leistungen mit einbezogen. Wihndt du in einer WG musst du auch hier ein getrenntes Mietverhältnis darlegen und alle Kosten teilen.Es kann auch noch darüberhinaus sein das das Amt möchte das der Vermieter eine WG bestätigt bzw mehrere Mieter die auch in getrennten Räumen wohnen. Bei ner Einraumwohnung geht das also nicht. 

Nein, er bezahlt dann nicht deine Krankenversicherung mit sondern, das Amt für jedes Mitglied der Bedarfsgemeinschaft einzeln.

Warst du bis jetzt in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis angestellt hast du aber eventuell erstmal Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hierfür sind weniger Nachweise notwendig. Auch wenn du Harz 4 beantragst brauchst du einen Bescheid vom Arbeitsamt vorher.

Gruß.

Also ich war vorher ganz normal Schülerin habe die Schule im Juni beendet danach habe ich angefangen im anderen Ort Arbeit zu suchen und die Arbeit ist Fan abgesprungen . War also auf hatz4 lebend bei meinen Eltern.  

Wie meinen sie das mit einzeln bezahlt ? Er verdient aufjedenfall soviel das ich kein harzz4 bekommen werde ...

Habe viele Beiträge gelesen das der Partner San die Versicherung zahlen muss .. wird das dann auf ein Fall bei uns sein ?

@bncrft

100% sicher bin ich mir nicht aber es schaut ganz so aus...wenn sein Gehalt so hoch ist das Ihr nix vom Amt bekommt dann ja. Lebt Ihr aber in einer WG dann hat sein Gehalt damit nix zu tun. Das musst nur nachweisen können. Du mietest da also nur ein Zimmer und alles ist getrennt.

@Lotte237567

Die Beweislast, dass eine BG vorliegt liegt beim Jobcenter für die ersten 12 Monate. Danach darf es von vornherein von BG ausgehen, wenn die Antragssteller nicht den Gegenbeweis antreten.

@kevin1905

Aha....wusste isch och noch nich. 

Ihr könnt bis zu einem Jahr eine "Wohngemeinschaft" bilden. Erst wenn dieses Jahr um geht, KANN das JobCenter von einer Bedarfs- und Einstehgemeinschaft ausgehen.

Das hat NICHTS damit zu tun, wer wo schläft.