bezahlt das jobcenter strom gas und miete komplett? und ich bekomm 409€ hartz4? ist das richtig monatlich?

9 Antworten

Zu deiner Regelleistung für den Lebensunterhalt ( Single derzeit 409 € ) kommen die angemessenen KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) ohne den monatlich zu zahlenden Abschlag für den normalen Haushaltsstrom,dafür ist in der Regelleistung eine Pauschale enthalten !

Dieser muss also von der Regelleistung bzw.Einkommen selber gezahlt werden,für Strom gibt es nur dann etwas vom Jobcenter,wenn du entweder mit Strom heizen musst und dein Wasser dezentral ( Boiler / Durchlauferhitzer ) erwärmen musst.

Alles andere musst du aus der Regelleistung / Einkommen selber zahlen.

Kommt es nach einer Jahresendabrechnung die die KDU - betrifft zu einer Nachzahlung,dann wird diese in der Regel auf formlosen Antrag und einreichen der Abrechnung in Kopie vom Jobcenter übernommen.

Sollte die Nachzahlung ungewöhlich hoch ausfallen,dann müsste man unter Umständen nachweisen das man nicht unwirtschaftlich war.

Würde es eine Gutschrift geben die die KDU - betrifft,dann wird diese in der Regel im Monat nach dem Zufluss auf dem Konto mindernd auf die laufende KDU - angerechnet.

Ist die Gutschrift geringer als die gezahlte KDU - wird dann normalerweise in einem Betrag angerechnet,würde sie höher ausfallen wird diese gleichmäßig auf 6 Monate Bezugszeitraum verteilt,dann gibt es für die nächsten 6 Monate weniger für die KDU.

Strom und Gas schließt du normalerweise direkt beim Versorger einen Vertrag drüber, das läuft nicht über die Betriebskosten und ist daher nicht Teil der KdU.

Diese sind aus dem 409,- € Regelsatz zu bezahlen.

Die Kosten der Unterkunft werden nur 6 Monate in voller Höhe übernommen. Danach kann es sein, dass du zur Kostensenkung aufgefordert wirst, wenn die Wohnung zu teuer wäre.

Kommst du dem nicht nach, musst du die Differenz zwischen deinen tatsächlichen Wohnkosten und den angemessenen KdU, ebenfalls aus dem Regelsatz zahlen.

Strom und Gas gehören aber nur dann nicht zur KDU - wenn es nicht zum heizen der Wohnung oder zur dezentralen Erwärmung ( Boiler / Durchlauferhitzer ) benötigt wird !

  • Strom bezahlst du immer selbst, ebenso den evtl. von dir erwünschten Internetzugang.
  • Öl/Gas/Strom (für Heizung) und Warmwasser wird vom Jobcenter bis zu einem normalen Verbrauch übernommen. Verbrauchst du mehr, musst du nachzahlen. 

Bei den Heizkosten gelten "angemessene" Werte. Falls du diese überschreitest musst du selbst nachzahlen da du unwirtschaftlich gewohnt hast. 

du bekommst 409 euro regelsatz und die angemessenen kosten der untekunft gezahlt.

aus dem regelsatz bezahlst du gas und haushaltsstrom selbst.

wenn du aus gas oder strom deine heizung betreiben musst, dann wird das extra noch gezahlt.

Miete plus Regelsatz. Strom Gas müssen von den 409 € bezahlt werden