Teilzeitstelle und Aufstockung - Regelbedarf etc.

4 Antworten

Wenn ihr jetzt noch in einer gemeinsamen Wohnung lebt,dann wird die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung ( Warmmiete ) von 480 € nach dem Auszug der Frau mit Kind sicher nicht mehr angemessen für dich alleine sein !

Deshalb wirst du sicher eine schriftliche Aufforderung zur Kostensenkung bekommen oder sogar eine das du dir eine angemessene Wohnung suchen sollst.

Das musst du dann natürlich nicht machen,aber nach einer Übergangszeit von 6 Monaten,in dem du auch noch die unangemessenen KDU - gezahlt bekommst,wirst du nur noch die angemessenen KDU - bekommen und die Differenz musst du dann selber zuzahlen.

Wirst du also aufgefordert dir eine angemessene Wohnung zu suchen,dann wird im Bescheid auch eine max.Grenze stehen,dann muss das Jobcenter aber alle anfallenden Kosten für einen Umzug tragen.

Wenn du ca.600 € Netto verdienst,dann sollte dein Brutto bei ca.750 € liegen und davon werden dir theoretisch Freibeträge nach § 11 b SGB - ll berechnet und dann theoretisch vom Netto abgezogen und ergeben dein anrechenbares Einkommen,welches dann von deinem Bedarf bzw.deinen Leistungen abgezogen wird.

Dein Bedarf würde dann zumindest in den ersten 6 Monaten nach dem Auszug bei 399 € Regelsatz liegen + die 480 € KDU - Warmmiete,gesamt also min.879 € pro Monat.

Die erst Stufe deiner Freibeträge ist der 100 € Grundfreibetrag,die zweite Stufe geht von 100 € - 1000 € Brutto,davon 20 % Freibetrag / 80 % Anrechnung und die dritte und letzte Stufe geht von 1000 € - 1200 € Brutto / 10 % Freibetrag / 90 % Anrechnung.

Wenn weiterhin zumindest ein minderjähriges Kind in der BG - ( Bedarfsgemeinschaft ) leben würde,dann läge die letzte Stufe der Freibeträge bei 1000 € - 1500 € Brutto,davon 10 % Freibetrag / 90 % Anrechnung.

Das würde dann bei ca.750 € Brutto 100 € Grundfreibetrag ergeben und von den übersteigenden 650 € ( 100 € - 1000 € Brutto ) noch einmal 20 % Freibetrag,also noch mal 130 € dazu,gesamter Freibetrag dann min.230 €.

Diese min.230 € würden dir dann theoretisch von deinen ca.600 € Netto abgezogen und ergeben dann ca.370 € an anrechenbarem Einkommen.

Du würdest dann also min.ca.29 € für deinen Regelsatz bekommen und zumindest für die ersten 6 Monate die vollen 480 € KDU - Warmmiete,gesamt dann min.ca.509 € pro Monat.

Hallo, vor dem Umzug und der Teilzeitstelle wäre es gut gewesen wenn ihr das mit der Arge geklärt hättet denn die stellen sich oft Quer wenn man hinterher Zuschüsse erhofft

Meine Frage wäre ob auch bei einer Teilzeitstelle die Mietkosten von der Arge übernommen werden? Ich Denke Netto würden dabei + - 600 Euro abspringen. Die Wohnung ist im Mietspiegel der Arge so das die kosten übernommen werden, 480 Warm

Was Ihr bekommt hängt z.B. von der Gegend/ Mietspiegel ab.

Google mal:

Harald Thome örtliche Richtlinien

Dort wird sicher etwas über Kosten der Unterkunft stehen.

Bei drei Personen wirst Du bei dem Einkommen weiterhin einen Zuschuss bekommen, wenn es kein weiteres Einkommen gibt.

MfG

Johnny

Nun, wir ziehen vom meinem Elternhaus aus.  Da wir auf 3 Zimmer 52 qm² haben wird dies jedoch auch von der ARGE gezahlt.

WIR ziehen aus, also ICH, meine Frau und die Tochter (5).

Heißt das das ich dann nur 29 Euro "bekomme?"

isomatte  19.04.2015, 10:15

Du musst dich schon etwas genauer ausdrücken,denn in deiner Frage stand nur,dass deine Frau und dein Kind auszieht,wenn du natürlich auch mit umziehst und ihr wohnt dann wieder gemeinsam in der Wohnung,dann sieht das ganze anders aus !

Wenn also die Warmmiete angemessen ist und 480 € beträgt und deine Frau kein Einkommen hat,dass Kind nur sein Kindergeld von 184 € hat und du deine angenommenen 750 € Brutto und ca.600 € Netto,dann habt ihr natürlich mehr Anspruch.

Auch wenn du nicht mit umziehen würdest und Miete zahlen würdest bei deinen Eltern,dann würdest du mehr als 29 € bekommen,dass war nur das,was dir bis zu deinem Regelsatz noch fehlen würde und dazu käme dann deine KDU - also die Warmmiete.

Ist es so wie ich oben angenommen habe,dann würde euer Bedarf bei 2 x 360 € Regelsatz liegen + 234 € für das Kind + 480 € KDU ,gesamt also min.1434 € pro Monat.

Euer Kind hätte dann einen Bedarf von 234 € Regelsatz + 1 / 3 Kopfanteil der KDU - also von 480 € Warmmiete 160 €,dass sind dann min.394 € pro Monat.

Von diesen min.394 € geht dann das Kindergeld von 184 € als Einkommen des Kindes ab,bleiben noch min.210 € als Bedarf übrig.

Deine Freibeträge von ca.750 € Brutto betragen min.230 €,wenn du also 600 € Netto bekommst,dann hast du ca.370 € anrechenbares Einkommen.

Der Bedarf von dir und deiner Frau würden dann jeweils bei 360 € Regelsatz + 160 € Kopfanteil der KDU - liegen,also 520 € pro Monat und das mal 2 Personen,ergibt dann min.1040 € pro Monat.

Von den ca.1040 € Bedarf für euch beide würde dann dein anrechenbares Nettoeinkommen von ca.370 € abgezogen,blieben noch ca.670 € für euch beide übrig.

Zu diesen ca.670 € käme noch der fehlende Bedarf des Kindes von min.210 € dazu.

Das macht dann pro Monat eine Aufstockung von min.880 € und dazu käme dann dein Nettoeinkommen von ca. 600 €,dann habt ihr pro Monat ca.1480 € zur Verfügung + 184 € Kindergeld = 1664 € und wenn die Warmmiete von 480 € gleich an den Vermieter geht,dann habt ihr mit deinen ca.600 € Netto + 184 € Kindergeld + die Aufstockung die aufs Konto kommt pro Monat ca.1184 € zur Verfügung.

Demnach müsstet ihr dann ca.400 € aufs Konto bekommen + eure 480 € Warmmiete die direkt an den Vermieter geht,dass ergibt dann wieder die gesamte Aufstockung von min.880 €.

Vorausgesetzt  das ihr alle zusammen wohnt und keine weiteren Einkommen erzielt werden,außer dein Einkommen + das Kindergeld.

Fo02011 
Fragesteller
 19.04.2015, 16:59
@isomatte

Vielen dank für die Erklährung, nun weiß ich bescheid.

Fo02011 
Fragesteller
 19.04.2015, 19:56
@isomatte

Ich habe mich nun noch ein wenig erkundigt bzw das www durchforstet, jedoch zu keiner antworte gefunden.

Ich habe sehr viele Stellen in meiner Umgebung die für 400 Euro jobs ausschreiben. Bislang habe ich mich dorthin nicht beworben.

Ist es nicht so, dass wenn ich einen 400 Euro Job annehmen würde, die Aufstockung geringer Ausfallen würde? 

Ich verstehe das System nicht ganz. 

johnnymcmuff  19.04.2015, 12:50

Bitte als Fragesteller auf das Zahnrad unter einer Antwort und dann auf kommentieren gehen und dort Ergänzungen machen.

Die Antwortfunktion ist nicht für den Fragesteller.

Fo02011 
Fragesteller
 19.04.2015, 17:00
@johnnymcmuff

Danke, wusste ich nicht.