Kindergeld trotz Job (Überbrückung Studium)?
Ich breche demnächst mein Studium ab aus familiären Gründen und meiner mentalen Gesundheit. Ich möchte das kommende Semester (also 6Monate) für meine Familie dasein und aber nebenbei jobben, da ich sonst ja nichts mache. Im Oktober will ich dann einen Neuanfang starten und studieren. Ich weiß 100pro, dass ich diesen Studienplatz bekomme, da ich das schon abgeklärt habe mit der HS und es ist NC Frei, kann mich direkt im Mai einschreiben. Meine Frage ist jetzt: Wenn ich jetzt während dieser Überbrückungszeit Teilzeit/ Vollzeit arbeite, bekomme ich dann noch Kindergeld? Und falls nicht, habe ich aber noch Anspruch wenn ich mein Studium starte auf Kindergeld (bin 21)? Während des Studiums brauche ich es auf jeden Fall da ich mir alles selber finanziere.
Vielleicht sind das dumme Fragen mit offensichtlichen Antworten, aber war alles sehr durcheinander denletzt.
Vielen Dank schon mal im Voraus
2 Antworten
Bis längstens zum 25. Lebensjahr haben die Eltern Kindergeldanspruch. Wenn du dich als "Ausbildungssuchend" meldest bei deiner Berufsberatung, dann wäre der Aufwand am wenigsten:
Auf keinen Fall als "Arbeitsuchend" melden, denn da gibt es Alters- und Verdiensteinschränkungen: Kindergeldanspruch bis max. zum 21. Lebensjahr und max. ein 450-Euro-Minijob sind erlaubt!
Einfach mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14 und 17 mal genauer lesen... https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
Gruß siola55
Kindergeld ist bereits seit 2012 einkommensunabhängig ;-)
(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.
Bis zum 25 Lebensjahr bekommst du Kindergeld. Vorausgesetzt du befindest dich in einer Ausbildung oder Schule.
Besuche selbst eine Abendschule und war nebenbei arbeiten, habe Kindergeld bekommen bis ich 25 geworden bin.
14.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder
Es kann vorkommen, dass ein über 18 Jahre altes Kind eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil ein Ausbildungsplatz fehlt. In diesem Fall hat das Kind bis zur ►Vollendung des 25.Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet: usw.
Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf
...oder ist "Ausbildungssuchend" gemeldet!