Kindergeld trotz Job (Überbrückung Studium)?

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Bis längstens zum 25. Lebensjahr haben die Eltern Kindergeldanspruch. Wenn du dich als "Ausbildungssuchend" meldest bei deiner Berufsberatung, dann wäre der Aufwand am wenigsten:

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Auf keinen Fall als "Arbeitsuchend" melden, denn da gibt es Alters- und Verdiensteinschränkungen: Kindergeldanspruch bis max. zum 21. Lebensjahr und max. ein 450-Euro-Minijob sind erlaubt!

Einfach mal das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab Seite 14 und 17 mal genauer lesen... https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche
 - (Schule, Geld, Arbeit)

Kindergeld ist bereits seit 2012 einkommensunabhängig ;-)

(2) 1Übergangszeiten ergeben sich als vom Kind nicht zu vermeidende Zwangspausen, z. B. durch Rechtsvorschriften über den Ausbildungsverlauf, aus den festen Einstellungsterminen der Ausbildungsbetriebe oder den Einstellungsgewohnheiten staatlicher Ausbildungsinstitutionen. 2 Eine Übergangszeit im Sinne einer solchen Zwangspause kann auch in Betracht kommen, wenn das Kind den vorangegangenen Ausbildungsplatz – ggf. aus von ihm zu vertretenden Gründen – verloren oder die Ausbildung abgebrochen hat. 3Als Ausbildungsabschnitt gilt jeder Zeitraum, der nach § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a EStG zu berücksichtigen ist.

Bis zum 25 Lebensjahr bekommst du Kindergeld. Vorausgesetzt du befindest dich in einer Ausbildung oder Schule.

Besuche selbst eine Abendschule und war nebenbei arbeiten, habe Kindergeld bekommen bis ich 25 geworden bin.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

...oder ist "Ausbildungssuchend" gemeldet!

@siola55

14.3 Ausbildungsplatzsuchende Kinder

Es kann vorkommen, dass ein über 18 Jahre altes Kind eine Berufsausbildung im Inland oder Ausland nicht beginnen oder fortsetzen kann, weil ein Ausbildungsplatz fehlt. In diesem Fall hat das Kind bis zur ►Vollendung des 25.Lebensjahres einen Anspruch auf Kindergeld, wenn es sich in einer der folgenden Situationen befindet: usw.

Nachzulesen im "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 14 u. 17: https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg2-merkblattkindergeld_ba015394.pdf