Teilkasko Scheibe muss getauscht werden wie läuft das mit der Rechnung?
Hallo habe mal eine gute frage, Und zwar muss bei mir die Front Scheibe tauschen lassen da sie Defekt ist! Wie verhält sich das jetzt mit der Teilkasko die ich habe! Muss ich bei der Werkstatt erstmal die Scheibe bezahlen und die Versicherung Überweist mir das Geld zurück! Oder nimmt die Werkstatt nur die 150€ Selbstbedeidigung und den Rest klären die mit der Versicherung! Oder klären die das gleich mit der Versicherung und die Versicherung fordert von mir die 150€ zurück! Weiß einer wie das abläuft oder hat da sogar Erfahrungen?
Gruß Molocay
7 Antworten
Die Werstatt klärt das direkt mit Deiner Versicherung ab. Dir entstehen keine Kosten. Mein Freund hat letzte Woche nicht mal die SB bezahlen müssen, dafür einen Werbevertrag über ein Jahr für die Glasfirma unterschrieben. Er macht jetzt mit einem kleinen Aufkleber in der Windschutzscheibe Werbung für diese Glasfirma (nicht die aus der TV-Werbung)
Ehe Du eine Werkstatt wählst, solltest Du prüfen, ob Du einen Tarif mit einer Werkstattbindung in der Kasko hast ("Kasko-Komfort" o.ä.), in dem Falle solltest Du eine Werkstatt wählen, die Dein Versicherer als Partnerwerkstatt gelistet hat (Carglass, Wintec o.Ä.) - ansonsten hättest Du nämlich eine erhöhte Selbstbeteiligung zu zahlen. - Ist das geklärt, rechnet die Werkstatt direkt mit dem Versicherer ab, Du zahlst nur eine eventuell vereinbarte Selbstbeteiligung.
Hallo Molocay,
ich empfehle dir, zuerst bei deiner Versicherung anzurufen und nach dem Ablauf zu fragen.
Viele Verträge beinhalten inzwischen "Werkstattbindungen". Damit verpflichtet man sich als Kunde, Kaskoschäden nur bei Werkstätten reparieren zu lassen, die mit der Versicherung zusammenarbeiten. Man bekommt dafür einen Rabatt auf den Beitrag. Wenn man allerdings die Reparatur trotz dieser Vereinbarung woanders in Auftrag gibt, droht eine Vertragsstrafe.
Dein Versicherungsanbieter wird dir ggf. eine Werkstatt vorschlagen und dir auch direkt sagen, wie die Kosten am besten abgerechnet werden.
Bei den meisten Werkstätten kann man eine Abtretungserklärung unterschreiben. Damit erlaubt man der Werkstatt, das Geld direkt von der eigenen Versicherung anzufordern. Oft ist das aber -laut Versicherungsbedingungen- nur nach Genehmigung der Versicherung erlaubt.
Ich hoffe, ich konnte dir weiterhelfen.
LG Lydia vom DEVK-Team
Entweder du lässt dir von deiner Versicherung den Schutz bestätigen, oder du trittst bei der Werkstatt deinen Anspruch ab. Dann zahlst du die 150 € und deine Scheibe wird ersetzt.
viele Werkstätten rechnen mit der Versicherung ab. du musst nur die Eigenbeteiligung zahlen.
wieso 300€? Laut versicherung schein steht da 150€ oder wollen die da mehr