Muss ich die Werkstatt Rechnung bezahlen wenn Versicherung sich weigert?

11 Antworten

  Muss ich die Werkstatt Rechnung bezahlen wenn Versicherung sich weigert?

Du hast doch sicherlich der Werkstatt einen Auftrag für die Reparatur erteilt, also bist du auch in der Zahlungspflicht.

 Versicherung verweigert aber die Bezahlung der Instandsetzung

Mir ist zu diesem Hinweis einiges unklar:

Handelt es sich um deine eigene Teilkasko-Versicherung, oder um die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers ?

Para1979 
Fragesteller
 27.02.2016, 18:40

habe auch eine abtrittserklärung unterschrieben. es handelt sich hier um die teilkaskoversicherung.

Apolon  28.02.2016, 01:18
@Para1979

Da läuft was falsch.

Eine Abtretungserklärung unterschreibt man, wenn der Schaden durch einen anderen verursacht wird, also die Kfz-Haftpflichtversicherung des Schadensverursachers zahlen muss.

Wenn es sich um den eigenen Versicherer handelt der zahlen muss, über die Teilkasko oder Vollkasko muss man eine Schadensmeldung einreichen. Ist dies erfolgt ?

Außerdem entsprechend der Höhe des Schadens, hat dein Versicherer die Möglichkeit einen Gutachter zu beauftragen.

Also ist dies im Vorfeld zu klären.

Könnte es denn auch sein, dass du über deinen Versicherer einen Werkstattservice mit abgeschlossen hast ?

Ich verstehe deine Frage nicht!!

Dein an die Werkstatt erteilter Auftrag steht nicht im direkten Zusammenhang mit deiner Kfz-Versicherung! Ob du überhaupt eine Kaskopolice hast und wenn Ja mit welcher Selbstbeteiligung, ob deine Prämie bezahlt ist, hat mit deinem Scheibentausch auch Nichts zu tun.

Fragen Sie bitte bei Ihrer Versicherung nach, ob sie die Leistung aufgrund von Unplausibilitäten verweigert. Es gibt durchaus Werkstätten, die derartig offensichtlich die Versicherungen beschummeln, dass sie auf schwarzen Listen landen. Z. B. wird oft versucht, den Selbstbehalt durch eine höhere Rechnung zu umgehen. Die Versicherung hat in solchen Fällen nur die Möglichkeit, eine direkte Bezahlung vor Ort zu verlangen und dann die Zahlung abzüglich SB zu erstatten.

Versicherung verweigert aber die Bezahlung der Instandsetzung da ist ungenügende Angaben von der Werkstatt gibt 

Welche Angaben fehlen?

Zunächst einmal hättest du den Schaden vor Reparatur schriftlich (Nachweisbar) bei deiner Versicherung melden müssen.

Du hast dann Anspruch auf die Reparatur entsprechend deines Versicherungsvertrages. Bei einem Steinschlagschaden im Sichtbereich ist keine Reparatur zulässig, in diesem Fall muss die Scheibe ersetzt werden. Es gibt (schlechte) Verträge mit Werkstattbindung und gute Verträge mit freier Werkstattwahl, hierzu ist entscheidend, was du abgeschlossen hast.

Du bist und bleibst natürlich immer der Auftraggeber, somit hat die Werkstatt die Ansprüche dir gegenüber. Du hast wiederum einen Anspruch gegenüber deiner Versicherung entsprechend deines Vertrages. 

Daher solltest du jetzt aktiv werden und dich nach der genauen Begründungen der Ablehnung erkundigen und dann entsprechend vorgehen!

Bevor die Scheibe komplett gewechselt wurde, hättest du die Freigabe durch die Versicherung einholen müssen. Das gilt vor allem, wenn das Fahrzeug ja fahrtüchtig war.

Wenn die Scheibe einmal ausgebaut wurde, ist das ja nicht mehr feststellbar. Da könnte die Werkstatt ja auch eine ganz andere Scheibe vorweisen.

Und ja, da du der Reparatur zugestimmt hast, musst du sie auch bezahlen.