Versicherungsschaden-Heckscheibe KFZ zerstört - Selbst repariert als Kfz Mechatroniker - welchen Stundensatz kann man der Versicherung in Rechnung stellen?
Hallöchen !
Bei meinem Fahrzeug ist die Heckscheibe unerklärbarer Weise kaputt gegangen . Schaden wurde der Versicherung gemeldet , und die Polizei war vor Ort .
Ich als gelernter Kfz-Mechatroniker habe die alte Scheibe selbst herausgeschnitten , und die neue eingeklebt .
Erst wollte ich die Scheibe selbst bezahlen , aber nun lasse ich es im Nachhinein doch über die Versicherung laufen .
Ersatzteile habe ich bei meiner alten Werkstatt bestellt .
Die neue Scheibe ist eingebaut .
Nun sagt die Versicherung zu mir , ich soll einfach einen Text schreiben mit Arbeitslohn etc . und dies bei der Versicherung einreichen.
Nun die Frage :
- Wie viel darf man wohl nehmen die Stunde ?
- ist das Steuerbefreit? Da ich ja nichtmal ein Gewerbe habe .
- Oder macht es Sinn sich von einer Werkstatt die mitspielt einen Kostenvoranschlag zu holen und den als Rechnung zukommen lassen ? Aber ist dies auch erlaubt ?
Danke :-)
4 Antworten
Rechtlich ein Fehler wenn du keinen Gewerbebetrieb angemeldet hast. Deinen Stundensatz zu berechnen ist auch etwas Na sagen wir grenzwertig denn das könnte als Schwarzarbeit gewertet werden und deshalb lässt man das einfach sein..
Auch das Finanzamt / Steuerfahndung könnten / werden vom Versicherer informiert werden da hier eine Tätigkeit aus Selbstständiger arbeit bzw Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit angenommen werden kann die nicht rechtskonform besteht.. .
Du solltest den Geldbetrag den Du als Arbeitsentgeld ( wenn du das durchziehen solltest ) vom Versicherer einforderst / bekommst umgehend als zusätzliches Einkommen deinem Zuständigen Finanzamt melden.. Da Du dich schließlich Rechtskonform verhalten willst.. Achtung !! Achte darauf das nur die erforderlichen Zeitaufwendungen oder geringfügig darüber wie die regulären Vorgabezeiten in AW ausgewiesen werden..
Eine Nachberechnung dürfte nicht erfolgen da du einen Freibetrag von 450 Euro hast der Steuerfrei zusätzlich als Verdienst erwirtschaftet werden kann, aber es sollte gemeldet werden.. Deinen Nettolohn den dein Chef als Arbeitsentgeld bezahlt ist / gilt als Stdberechnung angemessen..
Du darfst keinesfalls die Auflistung als Rechnung bezeichnen sondern als Kostenaufstellung der angefallenen Selbstkosten incl der bezahlten MWST für das material , aber keiner MWST für die Arbeitszeit da du diese nicht einbehalten darfst weil du diese auch nicht abführst..
Zusätzlich solltest du alle dazu gehörigen Rechnungen wie Scheibe kleber Reinigungsmaterialien die wiederum als Erstattungswürdige Kosten dein diesbezügliches Einkommen wieder reduzieren dürften.. aber alles Haarklein aufführen den nur so macht das auch Sinn .. Frag deinen Steuerberater was der dazu meint und wie du das Deklarieren kannst,.
Aus eigener Erfahrung solltest Du darauf gefasst sein das man dir künftig genauer auf die Finger schaut und wenn einer Schrauben kann wird der das auch Tun.. Heist man schickt dir ev Testkunden um zu sehen ob du schwarz Arbeitest .
Ich würde auf die wenigen Euros verzichten und lediglich das Material bei der Versicherung deklarieren.. und dir so Viel Ärger ersparen..
Du kannst deinen Stundenlohn ansetzen, den du auch in der Werkstatt verdienst.
Also NICHT den Satz, den dein Chef seinen Kunden berechnet.
Wieso geht denn Dein Makler/Berater für so eine banale Frage nicht ans Telefon?
Du hast mit Deiner TK vereinbart, ich darf fiktiv abrechnen, das machen auch nicht alle.
Als Schrauber solltest Du den Zeitansatz für den Einbau (1 Stunde?) kennen.
Es sind ja auch Deine Beiträge, also sollte der Satz schon unter denen der Karosseriebauer liegen. Ich halte 20 EUR Schwarzgeld für angemessen.
Beachte: Es erfolgt meist ein Eintrag in die HIS.
Viel Glück.
20€ pro Stunde sind realistisch, natürlich unversteuert.