Techniker ruft mit unterdrückter Rufnummer an?

2 Antworten

Theoretisch nicht mehr. Firmen und Firmenmitarbeiter müssen heutzutage ihre Telefonnummer bei Telefonnaten mitschicken.

Allerdings nutzen einige Ausendienstler ihr Privathandy aus welchen Gründen auch immer (Geschäftshandy Akku leer etc)und wollen in dem Fall nicht ihre Privatnummer rausgeben.

Aber du hast ja auf einen Rückruf gewartet. Warum gest du also nicht ans Handy, auch wenn ohne Nummer?

Hallo, danke für die schnelle Antwort. Der Techniker meinte er hat kein Firmenhandy und nutzt sein Privates. Mein Handy zeigt die Anrufe gar nicht an wenn die Nummer Unterdrückt ist. Ich sehe das halt nicht ein das jetzt zu meinen lasten kommen zu lassen

@Lendiel

Du hast also eine Rufunterdrückung für Anrufe ohne Nummer eingerichtet? Wer macht denn sowas?

Irgendwie finde ich, das du eine Mitschuld trägst.

@Lendiel

@Lendiel:

Zumindest ich kreide dir deine Meinung, daß du unterdrückte Rufnummern abweist, keineswegs negativ an. Ich mache es genauso.

Es ist halt sozusagen blöd gelaufen:

Techniker nutzt sein Privathandy und unterdrückt seine Rufnummer.

Du als Anrufempfänger sagst dir völlig zurecht: Untedrückte Rufnummern gibts bei mir nicht PUNKT!

Woher sollst du denn wissen, daß der Techniker mit seinem Privathandy und unterdrückter Nr. telefoniert?

@Lendiel

@Lendiel:

Zumindest ich kreide dir deine Meinung, daß du unterdrückte Rufnummern abweist, keineswegs negativ an. Ich mache es genauso.

Es ist halt sozusagen blöd gelaufen:

Techniker nutzt sein Privathandy und unterdrückt seine Rufnummer.

Du als Anrufempfänger sagst dir völlig zurecht: Untedrückte Rufnummern gibts bei mir nicht PUNKT!

Woher sollst du denn wissen, daß der Techniker mit seinem Privathandy und unterdrückter Nr. telefoniert?

@Lendiel

@Lendiel:

Zumindest ich kreide dir deine Meinung, daß du unterdrückte Rufnummern abweist, keineswegs negativ an. Ich mache es genauso.

Es ist halt sozusagen blöd gelaufen:

Techniker nutzt sein Privathandy und unterdrückt seine Rufnummer.

Du als Anrufempfänger sagst dir völlig zurecht: Untedrückte Rufnummern gibts bei mir nicht PUNKT!

Woher sollst du denn wissen, daß der Techniker mit seinem Privathandy und unterdrückter Nr. telefoniert?

@berlina76:

Dein Originalteilzitat ggü. dem Fragesteller:

Warum gest du also nicht ans Handy, auch wenn ohne Nummer?

Wie soll der Fragesteller ans Telefon gehen bzw. den Anruf beantworten wenn

a) lt. geschilderten Sachverhalt der Techniker/Anrufer seine Rufnummer unterdrückt

und

b) das Handy Anrufe mit unterdrückter Rufnummer blockt

und somit

c) das Handy des Fragestellers somit kein entspr. Signal eines eingehenden Anrufes von sich gab

ÜBERHAUPT bemerken, daß der Techniker versucht den Fragesteller anzurufen?

@verreisterNutzer

@Lendiel:

Zumindest ich kreide dir deine Meinung, daß du unterdrückte Rufnummern abweist, keineswegs negativ an. Ich mache es genauso.

Es ist halt sozusagen blöd gelaufen:

Techniker nutzt sein Privathandy und unterdrückt seine Rufnummer.

Du als Anrufempfänger sagst dir völlig zurecht: Untedrückte Rufnummern gibts bei mir nicht PUNKT!

Woher sollst du denn wissen, daß der Techniker mit seinem Privathandy und unterdrückter Nr. telefoniert?

@verreisterNutzer

Und wenn GF es nach Absenden meines Kommentar so gestalten würde daß ich sehe, ob mein Kommentar erfolgreich eingespielt wurde oder nicht, wäre das Ganze jetzt nicht 4x eingespielt worden...in der vermeintlichen Einnahme daß die vorangegangenen Einspielversuche fehlschlugen.

Die Pflicht zur Übertragung der Rufnummer ist in Paragraph 102 Absatz 2 Telekommunikationsgesetz geregelt und gilt nur für Werbeanrufe, nicht grundsätzlich für gewerbliche Anrufe.

Da du telefonisch bestellt hast gilt das Fernabsatzgesetz. Du kannst ihm noch an der Haustüre mitteilen das du ihn nicht benötigst und den Auftrag kostenfrei wiederrufen.

Hast du mir da zufällig was wo das stehen würde?

@Lendiel

Hallo, den ursprünglichen Artikel habe ich leider nicht gefunden. Schaue aber später nochmal nach. Da du den Auftrag telefonisch erteilst hast besteht die Verpflichtung dich über das Widerrufsrecht aufzuklären. Im beschriebenen Vergleichsurteil wurde ein Schlüsseldienst bestellt der dann nicht mehr benötigt wurde. Es bestand auch kein Verpflichtung Anfahrtskosten zu übernehmen.

http://www.meistertipp.de/baurecht/problemfaelle/widerrufsrecht-auch-bei-handwerksleistungen-vorort