Tausch des Wasserfilters und Heizungswartung auf Mieter umlegbar?

2 Antworten

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Welche Nebenkosten umgelegt werden dürfen kannst Du hier nachlesen

http://dejure.org/gesetze/BetrKV/2.html

Der Tausch des Wasserfilters ist meiner Meinung nach eine Reparatur, also nicht umlegbar.

Geht das wie zb. die Wohngebäudeversicherung über die Wohnflächen, also 1/3 bzw. 2/3?

Die wird i. d. R. nach der Wohnfläche umgelegt. Ebenso andere verbrauchsunabhängige Nebenkosten, wenn vertraglich nicht anders vereinbart.

Ob Du überhaupt Nebenkosten auf den Mieter umlegen und Abrechnen kannst kommt auf die, hoffentlich wirksame, vertragliche Vereinbarung an.

Denn keine oder keine wirksame Vereinbarung dazu - keine Umlage.

den wartungsanteil kannst du umlegen

den tausch nicht

ja, über wohnfläche

den wartungsanteil kannst du umlegen

Vorausgesetzt es gibt eine wirksame vertragliche Vereinbarung dazu.