hausrenovierung,darf das der vermieter in die nebebkosten umlegen

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Wenn der V. in der Betriebskostenabrechnung Reparaturen etc, abrechnet, ist das unzulässig. Deswegen Einspruch einlegen und Korrektur fordern.. Kommt diese nicht, darfst du den Kostenanteil herausrechnen und nur den verbleibenden Rest zahlen. Fristsetzung für Korrektur 4 Wochen.

Nicht so einfach. Instandhaltungskosten und reine Renovierungen (also etwa Haus neu streichen oder so) darf er nicht umlegen.Modernisierungskosten darf er in Form einer Mieterhöhung umlegen - aber dazu muss er euch vorher informieren und ihr habt dann ein Sonderkündigungsrecht. Einfach so auf die Nebenkosten umlegen geht nicht.

danke es sehr hilfreich ....

Renovierungen, Reparaturen und Modernisierungen haben in den Nebenkosten nichts zu suchen.

Für Modernisierungen kann der Vermieter aber die Miete erhöhen.

Meistens folgen auf Renovierungen Mieterhöhungen.

Von welchen Nebenkosten sprichst du denn?

Meistens folgen auf Renovierungen Mieterhöhungen.

Renovierungen rechtfertigen keine Mieterhöhung.

@anitari

Ob gerechtfertigt oder nicht.....da maße ich mir kein Urteil an.

die haben was an den balkonen gemacht...nicht bei uns aber in der nachbarwohung,und jetzt sollen wir auch dafür zahlen...es ist mit in der nebekostenabrechnung

@reguna

Wende dich an deinen Vermieter und lasse es dir genau erklären, ansonsten guck in die Verträge ob da was steht. Hat er diese Maßnahme vorher bekannt gemacht (er muss ja auch die Wohnungen instand halten)

Du kannst dir Hilfe vom Mieterschutzbund holen.

@reguna

Das klingt nicht zulässig. Geh zum Mieterschutzbund.