hausrenovierung,darf das der vermieter in die nebebkosten umlegen
der vermieter will hausrenivierung auf die nebenkosten umlegen,darf er sowas machen
4 Antworten
Wenn der V. in der Betriebskostenabrechnung Reparaturen etc, abrechnet, ist das unzulässig. Deswegen Einspruch einlegen und Korrektur fordern.. Kommt diese nicht, darfst du den Kostenanteil herausrechnen und nur den verbleibenden Rest zahlen. Fristsetzung für Korrektur 4 Wochen.
Nicht so einfach. Instandhaltungskosten und reine Renovierungen (also etwa Haus neu streichen oder so) darf er nicht umlegen.Modernisierungskosten darf er in Form einer Mieterhöhung umlegen - aber dazu muss er euch vorher informieren und ihr habt dann ein Sonderkündigungsrecht. Einfach so auf die Nebenkosten umlegen geht nicht.
Renovierungen, Reparaturen und Modernisierungen haben in den Nebenkosten nichts zu suchen.
Für Modernisierungen kann der Vermieter aber die Miete erhöhen.
Meistens folgen auf Renovierungen Mieterhöhungen.
Von welchen Nebenkosten sprichst du denn?