Muss ich bei der Nebenkostenabrechnung die Ersatzteile für die Heizung zahlen?

4 Antworten

Hier ist zwischen Wartung und Reparatur zu unterscheiden.

Bei der Anode dürfte es sich um eine sogenannte Opferanode handeln. Diese wird im Laufe der Zeit tatsächlich verbraucht und muss daher in regelmässigen Abständen erneuert werden. Den Austausch der Anode würde ich daher als regelmässige Wartung bezeichnen, die umlagefähig ist.

Das Thermoelement hingegen ist sicherlich nicht als wiederkehrende Wartung sondern als reine Reparatur zu sehen. Daher sind die Kosten hierfür auch nicht umlagefähig.

Nein gehört nicht dazu! Außerdem gibt es doch 2Jahre Garantie (was aber eher dem Vermieter interessieren sollte)

Ich bin der meinung, dass der vermieter solche sachen zu bezahen hat! Ist bei meiner wohnung jedenfalls so..

Ersatzteile sind nicht umlagefähig.

Prinzipiell richtig, aber kleine Filtereinsätze, die im Rahmen der Wartung ausgetauscht werden und eher im einstelligen €-Bereich sind, kann man als Mieter schon akzeptieren.

Das stimmt so nicht.

Regelmässig wiederkehrende Wartungsarbeiten sind umlagefähig. Müssen bei diesen Wartungsarbeiten turnusgemäß Teile ausgetauscht werden, wie z.B. die Opferanode, können diese Ersatzteile selbstverständlich umgelegt werden.

Davon zu unterscheiden, sind Reparaturen. Diese und die dafür notwendigen Ersatzteile sind selbstverständlich nicht umlagefähig.