Mieter lässt Handwerker nicht rein

4 Antworten

Die Abmahnung war schon einmal der richtige Weg (vorausgesetzt sie wurde richtig verfasst).

Wenn sie hierauf nicht reagiert, dann flattert Ihr die zweite Abmahnung ins Haus. Dort würde ich eine letzte Frist zur Terminvereinbarung setzen und eine fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 2 Pkt. 2 BGB androhen.

Bei fruchtlosen Verstreichen würde ich dann auch kündigen.

Stillegung des Anschlusses beim Gaslieferant beantragen...die o.g. Gründe dürften reichen...

Das sehe ich ähnlich. Ich weiß gar nicht, ob du hierzu nicht sogar verpflichtet wärst.

Stillegung des Anschlusses beim Gaslieferant beantragen...die o.g. Gründe dürften reichen...

Im Ansatz ein guter Gedanke. Ich würde mit einer Stilllegung Gaszufuhr drohen, weil ein sicherer Betrieb der Therme nicht mehr gewährleistet werden kann. Schließlich haben sich Unbefugte an der Therme zu schaffen gemacht.

Vielleicht kann der örtliche Gasversorger auch Schützenhilfe bzw. Rechtsberatung leisten.

Auf jeden Fall Klartext reden und sich nicht auf der Nase herumtanzen lassen.

Ich glaube kaum, dass Du deswegen eine einstweilige Verfügung bekommst, das bedarf des ganz normalen Klagewegs...

Nein, für eine Kündigung reicht das nicht...

Hallo Christian, der Gasversorger sagt, dass er nur bis Gasuhr zuständig ist und nicht sperren darf. Ich werde jetzt wohl doch besser zum Anwalt gehen und fristlos kündigen lassen, denn seit mehr als einer Woche meldet sich die Frau einfach nicht. Nach dem zitierten § sehe ich das Vertrauens als irreparabel zerstört. Was weiß ich, was die sonst noch alles macht. Verstehen kann die Nummer eh nicht, denn sie bekommt Hartz IV und das Amt trägt die Kosten über Nebenkosten doch eh.

Nochmasls Dank für die Antworten. Grüße aus der Börde Pezi