Tattoo schräg gestochen - kann man den Tattoowierer verklagen?

10 Antworten

Wenn andere Menschen auf Arbeit Fehler machen (z.B. Ärzte) müssen sie doch auch dafür gerade stehen, also sollte das eigentlich auch für einen Tätowierer gelten. Als Dienstleister hat er sicher auch gewisse Ansprüche zu erfüllen und der Kunde auch Rechte. Ich würde mich auf jeden Fall mal bei einem Anwalt erkundigen, welche Möglichkeiten es gibt. Reklamation wie bei gekauften Waren ist zwar nicht möglich, aber vielleicht gibt es ja auch eine Art Haftpflichtversicherung für Tätowierer, die im Zweifelsfall "Schmerzensgeld" oder etwas in der Art bezahlen. Auf jedem Fall sollte er mit dem Tätowierer das Gespräch suchen, wenn er es noch nicht gemacht hat. Vielleicht lässt sich ja auch noch etwas retten (übertätowieren oder Tattoo verändern etc.).

Nein! Wie schon von Kai geschrieben zeichnet der Tättoowierer das Bild vorher an. Und da gibt der Kunde ja dann sein ok, oder kann sagen was er gern noch geändert hätte bevor es richtig gestochen ist! Ich würde raten das Dein Kumpel noch mal dem Tattoo Studio geht und mit dem Tättowierer redet vielleicht finden beide eine gemeinsame Lösung. Beste Grüße Sandra

Wenn er ihn verklagt, muss er im Zweifel belegen, was vereinbart war. Ich glaube beim Tätowierer hält sicher Papierkram in Grenzen, daher wird sowas schwierig.
Ich kenne das eigentlich so, dass der Tätowierer das Motiv am Körper vorzeichnet und der Kunde sich das Motiv anschaut (in diesem Fall im Speiegel), bevor gestochen wird. Wenn das in diesem Fall anders lief, muss ich wirklich sagen: Schön blöd.

ein riesiges rückentattoo... das heißt, viele viele stunden und einige sitzungen. und nie, nicht ein einziges mal, hat er sich das angesehen und dann gemerkt, dass das schief ist?.... das ist ziemlich "komisch" und diese frage wird ihm wahrscheinlich jeder richter auch stellen.

und wie gesagt, jeder seriöse tätowierer macht immer als erstes den abdruck und dann zeigt er das dem kunden und dann entscheidet der kunde ob das okay ist und dann und wirklich erst dann, fängt man an zu tätowieren.


sollte es bei deinem kumpel nicht so gelaufen sein, dann sollte er mal mit einem anwalt sprechen. auch ein tätowierer muß eine handwerklich einwandfreie arbeit leisten, macht er das nicht, kann er dafür auch haftbar gemacht werden. wir sprechen dann von schadensersatz in form von geld oder sogar die kosten für eine tattooentfernung, wie die allerdings bei einem "riesen rückentattoo" aussehen soll, mit den ganzen schmerzen.... kann ich mir nicht vorstellen.


Hallo, also ich denke mal dass das mit dem Verklagen nicht hin hinhaut. Denke ja mal das er eine Einverständnisserklärung unterschrieben hat vorm Tattoowieren.Damit ist er fein raus, zumal schon wie unten erwähntich es persönlich auch nicht ganz nachvollziehen kann dass das so spät erst aufgefallen sein soll. Schon komisch, würde mit Ihm reden den schlechte Presse braucht keiner und vielleicht kann man ja noch was richten. Wenn nicht kann ich nur sagen Pech gehabt und selber Schuld wenn mir bei der Ersten Sitzung schon auffällt das etwas nicht so ist wie es sein sollte rede ich gleich mit dem "Stecher".