Tatsächliche Fahrtkosten und Verpflegungsmehraufwand eines Feuerwehrbeamten 2020?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hey.

Zu 1.: Grundsätzlich sind alle Entscheidungen vor Finanzgerichten immer Einzelfallentscheidungen und gelten nicht für die Allgemeinheit. Du kannst dich aber darauf stützen, sollte das Finanzamt in deinem Fall anderer Meinung sein. Dennoch könnte es dann wieder zum Gericht gehen. Das wiederum losgelöst von der vorhandenen Entscheidung entscheiden wird.

Zu 2.: Alle wege die du Beruflich zurücklegst, welche nicht zu deiner ersten Tätigkeitstätte gehen sind Reisekosten und somit mit Hin- und Rückweg anzusetzen. Die Erste Tätigkeitstätte ist oftmals im Arbeitsvertrag niedergeschrieben. Diese muss grundsätzlich vom FA akzeptiert werden.

Zu 3&4&5.: Verpflegungsmehraufwendungen kannst du nur 3 Monate ansetzen. Danach entfällt der Anspruch. Allerdings hast du diesen wieder, wenn du (ich kenne es mit 6 Wochen) nicht mehr an diesen Ort gereist bist. Bist du 24h abwesend bekommst du den Vollen Satz. Dann kommt es wieder darauf an, ist es ein Abreise Tag, oder ein Tag mit Abwesenheit über 8 h oder wieder eine Abwesenheit über 24 h.

Ich würde dir aber Raten, um sicher zu gehen, den Rat eines Beraters einzuholen. Oder eine Verbindliche Auskunft auf deinem Finanzamt einzuholen. Die Berater machen zwar keine Termine, sind aber wenn nicht zu sehr im Stress durch Coronanaträge, sicher für dich telefonisch zu erreichen.

LG

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Slothd3mon  19.02.2021, 10:11

4 Wochen muss die Unterbrechung andauern §9(4)S.7 EstG

Rigomar1988 
Fragesteller
 19.02.2021, 10:59

Danke erstmal für deine Antwort. Zu 2. Ich werde jetzt versuchen den vollen Satz an Fahrtkosten abzusetzen. Bin mir sicher das Finanzamt beruft sich wieder auf 1. Tätigkeitsstätte.

Slothd3mon  19.02.2021, 13:47
@Rigomar1988

Dann kannst du noch Einspruch einlegen usw.

Finanzgericht Urteile sind Einzelurteile und somit erstmal nicht rechtsverbindlich für andere fälle, können aber als Anhaltspunkt herangezogen werden

Auswärtstätigkeit ist alles was nicht zu deiner Ersten Tätigkeitsstätte ist. Somit wären die Kosten Grds absetzbar.

Verpflegungsmehraufwendungen nur für die ersten 3 Monate, danach bedarf es einer Unterbrechung. Diese muss mindestens 4 Wochen andauern

mein Tipp: ansetzen und wenn nicht wird es ggf gestrichen, dann kannst du ggf das Urteil vortragen

Mach es doch einfach. Mehr als ablehnen kann das FA ja nicht. Ich arbeite auch auf verschiedenen Rettungswachen habe aber eine Wache mit Schwerpunkt. Mein FA erkennt seit über 10 Jahren alle Dienste als auswärtige Tätigkeit an, mit entsprechender Auswirkung auf Pendlerpauschale und Verpflegungsmehraufwand.

Rigomar1988 
Fragesteller
 19.02.2021, 10:56

Danke. Wenn ich meine Kollegen frage, wie die ihre Steuererklärung machen, dann macht die jeder anders. Du kennst das bestimmt auch von deinen? Ich werde es jetzt aber genauso machen wie du.

Verstehe, der Dienstherr bezahlt solche Dienst-Reisen/Fahrten nicht.

Wie ist denn der diesbezügliche Antrag auf Übernahme ausgegangen?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Slothd3mon  19.02.2021, 13:46

Was hat das bitte mit der Frage zu tun?

schleudermaxe  19.02.2021, 13:47
@Slothd3mon

Für mich eine ganze Menge, doppelt kassieren ist nicht.

Und wenn der Beamte auf Reisen geschickt wird, bezahlt der Dienstherr auch.

Slothd3mon  19.02.2021, 13:48
@schleudermaxe

Hä? Das steht hier doch gar net zur Frage

schleudermaxe  19.02.2021, 13:49
@Slothd3mon

Deshalb frage ich ja.

Ich kenne keinen Beamten, der etwas verschenkt.

Dienstherr bezahlt alles, Finanzamt eine läppische Pauschale/Erstattung.

Slothd3mon  19.02.2021, 13:50
@schleudermaxe

Die Versetzung zwischen den Dienststellen hat nichts mit dem Finanzamt zu tun. Wenn der Dienstherr erstattet ist es Privatvergnügen und wird dem Finanzamt auch als steuerfreie Erstattung übermittelt.

schleudermaxe  19.02.2021, 13:53
@Slothd3mon

Eben, sage ich doch, doppelt kassieren ist nicht.

Slothd3mon  19.02.2021, 13:53
@schleudermaxe

Das steht aber ja nicht mal zur Frage.

Rigomar1988 
Fragesteller
 19.02.2021, 14:14

Also wir bekommen keine Erstattung. Punkt aus und Ende.

schleudermaxe  19.02.2021, 15:14
@Rigomar1988

Also auch keinen Versicherungsschutz für diese Fahrten, toller Dienstherr.

Ist mir aber auch egal, darf ja jeder halten wie er will.

Meiner Familie täte ich so etwas jedenfalls nicht antun.