Taschenkontrollen am Bahnhof

5 Antworten

Hast du was zu verbergen? Drogen? Wenn nicht is das ja kein Problem. Sie dürfen dich nicht durchsuchen zumindest darfst du es verweigern, aber sie dürfen dich auf die Wache mit nehmen und einen Durchsuchungsbefehl anfordern. Wird dieser bestätigt dürfen sie es machen.

tralala1337 
Fragesteller
 28.09.2014, 14:17

Nein, habe nichts zu verbergen. Bin bloß nie einer Taschenkontrolle begegnet und wollte fragen, ob es sowas überhaupt gibt.

Das ist falsch...

Drogen und Waffenkontrollen dürfen auch ohne Durchsuchungsbefehl ausgeführt werden..

Das heißt JA es kann solche Durchsuchungen geben.

langeweiler  28.09.2014, 14:18

Ich würde aber das KANN auch noch markieren weil es recht unwahrscheinlich ist solange man sich nicht total auffällig verhält oder man einfach ins Schema passt

Faderhead616  28.09.2014, 14:21
@langeweiler

Natürlich picken sie sich nicht einfach wahllos irgendwelche Leute raus.

Mit der Zeit entwickelt man ein Gefühl dafür...oder geht einfach nach nem gewissen Schema vor..

Ich wurde mal in nem Polo6N (Tiefer gelegt, schwarz, getönte Scheiben, lauter Auspuff usw) rausgezogen und musste mich mit den Händen aufs Dach an den Polizei-BMW stellen, während die mein Auto nach Drogen und Waffen durchsucht haben..

Alles möglich und ich hab hinterher gefragt warum ausgerechnet ICH zwischen all denen hervorgezogen worden bin und der Polizist meinte, dass leider sehr häufig unter dieser Tuner-Szene schwarze Schafe sind..Und da hab ich halt eben reingepasst.

Kommt also auch drauf an wie du dich gibst.

§ 39 Durchsuchung von Personen (1) Die Polizei kann außer in den Fällen des § 12 Abs. 2 Satz 4 eine Person durchsuchen, wenn

  1. sie nach diesem Gesetz oder anderen Rechtsvorschriften festgehalten werden kann,

  2. Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie Sachen mit sich führt, die sichergestellt werden dürfen,

  3. sie sich erkennbar in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand oder sonst in hilfloser Lage befindet,

  4. sie sich an einem der in § 12 Abs. 1 Nr. 2 genannten Orte aufhält,

  5. sie sich in einem Objekt im Sinne des § 12 Abs. 1 Nr. 3 oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind.

Beachte Punkt 4 und lies dann das:

  1. wenn sie sich an einem Ort aufhält, von dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass

a) dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder verüben,

b) sich dort Personen treffen, die gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften verstoßen,

c) sich dort gesuchte Straftäter verbergen,

  1. wenn sie sich in einer Verkehrs- oder Versorgungsanlage oder -einrichtung, einem öffentlichen Verkehrsmittel, Amtsgebäude oder einem anderen besonders gefährdeten Objekt oder in dessen unmittelbarer Nähe aufhält und Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass in oder an Objekten dieser Art Straftaten begangen werden sollen, durch die Personen oder diese Objekte gefährdet sind, und dies auf Grund der Gefährdungslage oder auf die Person bezogener Anhaltspunkte erforderlich ist,

Jetzt weißt du, es kann jeden treffen.

RobertLiebling  29.09.2014, 09:12
§ 39

Es wäre in solchen Fällen nicht ganz ungeschickt, auch das betreffende Gesetz mit anzugeben. Einen "§ 39" gibt es in gefühlten 2.500 Gesetzen - allein in Deutschland.

;-)

verdachtlose Kontrollen gibt es nicht. Sie können dich kontrollieren aber ohne einen konkreten Verdacht gucken sie nicht in deine Tasche. Ich laufe jeden Tag an den Polizisten im Bahnhof vorbei und wurde noch nie kontroliert aber wenn du mit Jogginghose Cap und einer ins gesicht gezogen Kaputze versucht an dennen vobrei zu schleichen oder in einer dunklen Ecke des Bahnhofs nervös rumstehst kann es sein, dass sie dich ansprechen

skyfly71  28.09.2014, 18:32
verdachtlose Kontrollen gibt es nicht. Sie können dich kontrollieren aber ohne einen konkreten Verdacht gucken sie nicht in deine Tasche.

Da irrst Du^^

Für die Durchsuchung einer Person muss es immer eine Rechtsgrundlage geben, aber nicht unbedingt einen Verdacht. Wenn sich jemand an einem Ort aufhält, an dem vermehrt mit Straftaten zu rechnen ist - Fußballspielen, bekannten Drogenumschlagplätzen oder eben auch Bahnhören - kann auch ohne Anlass durchsucht werden. Das kann man in den meisten Polizeigesetzen der Bundesländer nachlesen.

Urknall  29.09.2014, 06:00

Bahnhöfe - Bundesländer ?

skyfly71  29.09.2014, 18:57
@Urknall

Ein berechtigter Einwand :-) Ich bin mir aber fast sicher, dass das bei der Bundespolizei gesetzlich sehr ähnlich geregelt ist. Ohne es allerdings genau zu wissen.