Vorladung von Polizei wegen Betrug ? Was tun?

14 Antworten

Erstmal Danke für die schnellen und vielen Antworten. 

Wegen dem Aussage verweigern habe ich nur gelesen das es wohl oft besser ist, da man sich sonst selbst eine Grube gräbt ( so lt. google )

Natürlich habe ich den richtigen Artikel abgeschickt.

Nur ist es ja so , das ich wegen so einem spinner, jetzt vllt. zu unrecht verurteilt werden könnte, und das will ich natürlich vermeiden.

Es meint ihr soll ich den ganzen kram mit auf die Wache nehmen und es einfach so darstellen wie es lt. meiner Aufassung abgelaufen ist ?

Beste Grüße

Dann hat sich der käufer strafbar gemacht durch die falsche anschuldigung, also musst du sowieso zur polizei und anzeige gegen ihn erstatten. 

Grundsätzlich gilt: Wer bei Strafsachen auf der sicheren Seite sein will, sollte sich einen Rechtsanwalt nehmen. Im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder eines Freispruchs trägt der Staat die Anwaltskosten - man muss allerdings wohl erst einmal in Vorleistung gehen.

Hier auf gutefrage.net können keine Rechtsberatungen gegeben werden - und dürfen auch gar nicht. Was folgt, ist demnach lediglich ein gutgemeinter, aber völlig unverbindlicher Rat.

Zunächst ist zu sagen, dass keine Verpflichtung besteht, der polizeilichen Vorladung Folge zu leisten. Die Vorladung durch die Polizei dient zwei Zwecken: Zum einen wollen (und müssen) die Ermittlungebehörden den Sachverhalt aufklären, dazu gehört eben auch die mögliche Aussage des Beschuldigten. Zum anderen sind die Ermittlugsbehörden dazu verpflichtet, vor Anklageerhebung dem Beschuldigten die Möglichkeit zur Aussage zu geben (Recht auf rechtliches Gehör). Dieser Pflicht kommen sie dadurch nach, dass sie dich vorladen.

Ob du zu diesem Termin erscheinen und aussagen solltest oder nicht, können wir nicht für dich entscheiden. Im Idealfall besprichst du die Sache vorher mit deinem Anwalt und der berät dich, ob und, wenn ja, was du aussagen solltest. Er kann auch mitkommen und dich vor Ort beraten.

Solltest du dich entscheiden (ob mit oder ohne Anwalt), zur Polizei zu gehen und auszusagen, solltest du jedenfalls alle für dich sprechenden Beweismittel mitnehmen und den Beamten vorlegen.

Es gibt viele Personen, die grundsätzlich von einer Aussage vor der Polizei abraten. Das ist jedenfalls dann richtig, wenn jemand Beschuldigter ist, der die Tat tatsächlich begangen hat. Es gilt: Wer nichts zu seiner Verteidigung vorbringen kann, dem schadet eine Aussage nur, denn er belastet sich unnötigerweise selbst. Bei dir liegt der Fall anders. Du bist - zumindest nach eigener Aussage - unschuldig.

Gehst du nicht zur Polizei und sagst dort nicht aus, so entsteht folgende Situation: Die Polizei leitet ihre Ermittlungsergebnisse an die Staatsanwaltschaft weiter. Diese entscheidet dann auf Grundlage der Ermittlungsergebnisse, wie es weitergeht. Allerdings bestehen diese Ermittlungsergebnisse derzeit wohl lediglich aus der Aussage des (angeblichen) Opfers. Deine Sicht der Dinge ist noch gar nicht Gegenstand der Ermittlungen und kann ohne deine Aussage auch nicht in die Entscheidung einbezogen werden. In deinem Fall erscheint es mir daher sinnvoll, eine Aussage zu machen. Nochmals der Hinweis: Ohne vorherige Beratung durch einen Rechtsanwalt kann der Schuss aber nach hinten losgehen; du hast keinerlei Erfahrung auf diesem Gebiet!

Solltest du tatsächlich unschuldig sein, brauchst du dich im Prinzip nicht zu fürchten. Das sollte - spätestens in einer Gerichtsverhandlung - festgestellt werden. Nicht du musst deine Unschuld beweisen, sondern man muss dir deine Schuld nachweisen. Allerdings kann weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft zaubern oder hellsehen, sodass sie sich auf das Material stützen müssen, das ihnen vorliegt. Und wenn das lediglich die Aussage des Opfers und eventuell von diesem angeführte sonstige Beweise (zB diese DVD oder der Umschlag, in dem sie steckte) sind, aber du keine Aussage machst, dann schlägt der Zeiger stark in Richtung Verurteilung aus - schließlich können sie sich (Amtsermittlungsgrundsatz hin oder her) die "Beweise" und deine Sicht der Dinge nicht herbeizaubern; da sind sie auch auf deine Mitwirkung angewiesen. Anonsten verbleiben wohl lediglich Beweise zu deinen Lasten, ohne dass die Strafverfolgsungsbehörden überhaupt die Möglichkeit haben, Beweise zu deinen Gunsten zu erlangen.

Aus diesen Gründen erscheint es mir sinnvoll, wie oben bereits gesagt, eine Aussage schon vor der Polizei zu tätigen. Mein eindringlicher Rat dabei: Hole dir vorher Rat bei einem Anwalt ein. Bevor du eine Aussage machst, kann er dich nicht nur dazu beraten, sondern auch erst einmal Akteneinsicht fordern, damit ihr wisst, woran du überhaupt genau bist und wie die Beweislage bisher aussieht.

Artus01  17.05.2017, 19:16

Im Falle einer Einstellung des Verfahrens nach § 170 Abs. 2 StPO oder eines Freispruchs trägt der Staat die Anwaltskosten -

Schön und gut, nur wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nach 153 StPO eingestellt und er hat seine Anwaltskosten, nicht unter 500 €, an der Backe.

AviStilo  17.05.2017, 19:44
@Artus01

Oder er lässt den Anwalt gleich Schadensersatz (Anwaltskosten) nach § 826 BGB oder § 469 StPO wegen vorsätzlicher falscher Anzeige erstatten. Man müsste Vorsatz nachweisen; wenn er aber wirklich behauptet eine DVD bekommen zu haben und kein iPhone, dies auch angezeigt hat, dann lässt sich der Vorsatz nachweisen.

Artus01  18.05.2017, 07:26
@AviStilo

Nö, denn dann müßte dem Anzeigeerstatter, was genauso wenig möglich ist, nachgewiesen werden daß er gelogen hat. Er bleibt auf seinen Koste zu 99 % sitzen.

Nimm den Vernehmungstermin nicht wahr.

Schreibe stattdessen nur auf daß Du das Handy ordnungsgemäß vernschickt hast. Mehr nicht!

Genauso wie man Dir unterstellt daß das Handy nicht im Paket war, kann man den Käufer unterstellen daß er die Unwahrheit sagt. Das Verfahren wird sehr wahrscheinlich eingestellt. Wenn nicht wende Dich an einen Rechtsanwalt, aber erst dann.

Über Dein Führungszeugnis mach Dir mal keine Gedanken die Strafe wird, wenn überhaupt, nicht über 90 Tagessätze liegen.

wenn du das iphone wirklich abgeschickt hast, geh zu der Polizei und sag das auch genauso. du hast dann nichts zu befürchten.

solltest du wirklich eine dvd abgeschickt haben, dann wirste auch deine strafe dafür bekommen.

es ist eine masche von betrügern, artikel zu bestellen und dann zu meinen "es wäre nur ein buch (oder sonst was) im paket gewesen."

oft wird es bei amazon gemacht da entweder das geld erstattet wird oder ein neuer artikel verschickt wird. aber bei einer privatperson hab ich es noch nicht gesehen.