Ich habe geklaut was passiert jetzt?

13 Antworten

rechtlich wird dir nichts passieren, du bist viel zu jung, der betrag ist viel zu niedrig und ich gehe davon aus du machst das zum ersten mal (bist zum ersten mal erwischt wurden) also wird alles mit einem Brief welcher ein zugedrücktes Auge symbolisiert erledigt sein. Den brief kannst du aus dem briefkasten ziehen - einfach von oben rein greifen oder mit ner Zange oder so. Deine Eltern werden es so oder so heraus finden - je weniger du dagegen unternimmst, umso milder wird die Konfrontation mit deinen Eltern. Geklaut hat jeder mal, wer daraus gelernt hat, hat nichts zu bereuen

Versuch den Brief zu ergattern und zeige ihn deinen Eltern in einem günstigen Moment. Erkläre ihnem dabei möglichst ruhig und sachlich den Vorfall. Sag ihnen, dass es dir leid tut und dass es nicht mehr vorkommen wird.
Falls der Artikel, den du geklaut hast, irgendetwas mit Erotik zu tun haben sollte oder sonstigem, was dir peinlich ist, musst du einfach darüber stehen.

Deine Eltern sollten da mal deine geringste Sorge sein, über die Straftat würde ich mir da mehr Gedanken machen. Deine Eltern werden ohnehin postalisch informiert. Bei sehr jungen Leuten wie dir und da du nicht von deinen Eltern abgeholt wurdest, ist eine Verletzung der Aufsichtspflicht theoretisch denkbar, schließlich läufst du herum und klaust. In dem Fall kann auch das Jugendamt informiert worden sein, was sich dann natürlich auch meldet. Soviel erstmal zu den allgemeinen Sachverhalten, dein Einzelfall kann hier nur schwer eingeschätzt werden.

Es kam, bzw. gehe ich mal davon aus, erstmal zu einer Anzeige wegen Diebstahl. In diesem Fall eine Sache mit geringem Wert.

Du bzw. deine Eltern bekommen eine polizeiliche Vorladung. Auf dieser steht dann der Tatvorwurf drauf (also Diebstahl),dein Status im Ermittlungsverfahren (Zeuge,Beschuldigte/r etc.) und das Datum der Vorladung.

Du kannst dann zu der Polizeiwache und wirst dort angehört, mit oder ohne Eltern. Das ist freiwillig.

Dann bekommst du höchstwahrscheinlich keine direkte Strafe,sondern du bzw. deine Eltern können einen angemessenen Geldbetrag zahlen, gegen den das Verfahren dann eingestellt wird. Entweder es handelt sich um erstere Geldauflage oder Urteil samt Sozialstunden. In einem geringen Fall wie diesem, zudem Jugendstrafrecht, ist auch eine richterliche Ermahnung denkbar. Als Ersttäter wäre das am wahrscheinlichsten, angesichts des geringen Wertes der Sache.

Beim Laden hast du selbstverständlich Hausverbot,aber das ist ja klar. Zuwiderhandlungen sind dementsprechend ein Hausfriedensbruch.

Womöglich könnte es sein, dass du bis zu 20 Sozialstunden ableisten musst, ich habe mal in einer Stadtgärtnerei beruflich gearbeitet, da hatten wir solche Fälle.

Selbst wenn du es schaffst, den Brief vor deinen Eltern zu ergattern: Sie erfahren es doch.

Denn du musst auf die Wache. Und zwar MIT Eltern.

Also werden deine Eltern doppelt sauer auf dich sein. WEgen dem Diebstahl und weil du sie angelogen hast.

Was kann dir sonst noch passieren?

Mit 14 bist du schon strafmündig.

Ich schätze mal, der Laden erteilt dir Hausverbot. Kann durchaus auch sein, dass es totz des niedrigen Betrages zu einer Gerichtsverhandlung kommt. Und da ist dann von einer Ermahnung bis zu Sozialstunden alles drin.

Einen Eintrag ins Führungszeugnis gibt es nicht, aber es wird in einer Akte vermerkt das du schon mal auffällig geworden bist. Wirst du noch mal straffällig dann wirkt sich das schlecht aus