Muss ich als Kassiererin fremde Taschen kontrollieren, wenn es eine Arbeitsanweisung ist?

4 Antworten

Sichtkontrolle oder nach Fragen ist legitim. Aber die Tasche unaufgefordert aktiv zu kontrollieren ist nicht gestattet. Kassieranweisung hin oder her. Der Arbeitgeber macht sich strafbar wenn er das von seinen Mitarbeitern verlangt.

Kontrollieren insofern nur ein Blick rein gestattet ist und das auch nur wenn die Person damit einverstanden ist. Finger weg

Genau. Es ist ja das gute Recht jeder Person diese Frage zu verneinen, was ich selbstverständlich sofort Akzeptiere, womit die Sache sich dann auch schon erledigt. Nur leider weiß das nicht jeder und fühlt sich dann schnell auf den Schlips getreten, vor allem wenn andere Kunden das mitbekommen. Das ist dann immer eine ganz blöde Situation in die ich niemanden reinmanövrieren möchte. Meistens bekomme ich als Kassiererin dann die Wut der Kunden zu hören und kann mich nichtmal erklären. Ich würde niemals in Taschen ohne das Einverständnis schauen, festhalten würde ich ohne konkreten Verdacht sowieso keinen und an der Kasse seh ich eh nicht wer was im Laden einsteckt und wer nicht. Ich mag die komplette Situation nicht, und möchte deshalb diese Anweisung ignorieren und hab natürlich trotzdem Angst dass mir dann eine Abmahnung wegen nicht ausgeführten Arbeitsanweisungen droht.

Du DARFST nicht einmal fremde Taschen kontrollieren ;) Egal wer dir das sagt, dazu bist du gesetzlich nicht befugt.

Aber reingucken darf eine Kassiererin doch, oder?

das währe dann eine straftat. du müsstest eigentlich die polizei rufen wenn sich einer weigert die taschen selber zu entleeren