Tarifvertragliche Ausgleichsregelung. Was ist damit gemeint?
Hallo miteinander,
was genau sagt "tarifvertragliche Ausgleichsregelung" aus bitte?
Wenn ein Arbeitnehmer keinen Tarifvertrag besitzt, sondern einen Arbeitsvertrag, wie kommt dieser Ausspruch dann zur Geltung ?
Hintergrund: Nachtzulagen § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz Nach § 6 Abs. 5 Arbeitszeitgesetz hat der Arbeitgeber dem Nachtarbeitnehmer für die während der Nachtzeit geleisteten Arbeitsstunden eine angemessene Zahl bezahlter freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das ihm hierfür zustehende Bruttoarbeitsentgelt zu gewähren.* Das gilt nur soweit keine tarifvertraglichen Ausgleichsregelungen bestehen.*
Naja wie schon oben erwähnt....wenn man keinen "Tarif"-Vertrag hat? Ist das überhaupt noch relevant?
Jede Antwort würde mich freuen :)
Vielen Dank schonmal...
Grüsse Zora
2 Antworten
Im Allgemeinen sind in Tarifverträgen Regelungen enthalten, die für Nachtarbeit einen Ausgleich in Geld oder Freizeit vorschreiben und die Höhe dieses Ausgleichs auch vorgeben: das ist die tarifvertragliche Ausgleichsregelung.
Wenn ein solcher Tarifvertrag auf das Arbeitsverhältnis nicht anzuwenden ist (weil der Arbeitgeber keiner Tarifvertragspartei angehört und also auch keinem Tarifvertrag unterworfen ist - er sei denn, der Vertrag wurde für allgemeinverbindlich erklärt), dann muss entweder ein solcher Ausgleich für Nachtarbeit arbeitsvertraglich (oder über eine Betriebsvereinbarung, wenn es einen Betriebsrat gibt) vereinbart oder die gesetzliche Bestimmung angewandt werden.
Das Problem ist dabei, dass das Gesetz nicht definiert, wie ein "angemessener" Ausgleich in bezahlter Freizeit oder als Zuschlag zum Entgelt definiert ist. Hier wäre dann auf nach Region und Branche vergleichbare Bestimmungen in Tarifverträgen abzuheben.
Richtig!
Allerdings ist dann zu beachten, ob Du nach der Definition des Gesetzes tatsächlich auch Nachtarbeiter bist, der Nachtarbeit leistet.
Diese Definition findest Du im Arbeitszeitgesetz ArbZG § 2 "Begriffsbestimmungen" auf der Seite "Gesetze im Internet" des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
Ja, die Person um die es geht, ist als Bäckermeister sowas von ein Nachtarbeiter und arbeitet/leistet per Definition des Arbeitsgesetzes, sowas von Nachtarbeit 😊😊
Nochmals vielen vielen Dank!
Tja, der grosse Bruder Google macht es wieder einmal möglich, deshalb hier ein Link für Dich...da ist alles wunderbar beschrieben und verständlich dargestellt.
Lieb, dass Du es auf dich genommen hast für mich zu googeln,doch beantwortet der Link meine Frage nicht. Ich weiss nun immernoch nicht was eine “tarifvertragliche Ausgleichsregelung“ ist
Vielen Dank!
Also in meiner Welt bedeutet dies: Existiert kein Tarifvertrag oder ist dieser nicht auf die Arbeitsstelle anwendbar, bedeutet dies es gibt keine tarifliche Ausgleichsregelung und somit greift das Arbeitsgesetz.
Super vielen Dank für diese verständ - und ausführliche Antwort.
Grüsse
Zoradia