tarifliche Familienphase - wer kennt sich damit aus?

1 Antwort

Es gibt oder gab zumindest Branchen, die in einzelnen Regionen oder Bundesländern in den Tarifverträgen Vereinbarungen über die Verlängerung der Elternzeit stehen haben, also ein Recht auf unbezahlten Urlaub nach der eigentlichen Elternzeit. Es kommt also darauf an, welcher Tarifvertrag für dich gültig ist (also in was für ein Unternehmen und in welchem Bundesland du arbeitest und ob der Tarifvertrag dort für dein Unternehmen verbindlich ist.) Dann gibt es noch einzelne Unternehmen, die im Rahmen von Haustarifen oder Betriebsvereinbarungen so was beschlossen haben.

Am besten wendest Du Dich dafür an deine Gewerkschaft oder deinen Betriebsrat, die wissen das.