Kann der AG die bereits bewilligte Elternzeit verschieben?
Hallo zusammen. Wir sind glückliche Eltern und haben beide Elternzeit beantragt. Ich bleibe die ersten 12 Monate zu Hause und der Papa hat 2 weitere Monate beantragt. Sein AG wurde bereits frühzeitig über dieses Vorhaben schriftlich und mündlich informiert. Ursprünglich hieß es, dass er 2 Monate Elternzeit nehmen kann, aber diese nicht zusammenhängend sondern gestückelt. Kein Problem, da wir sowieso geplant hatten Partnermonate zu nehmen. Es wurde bereits alles so weit beantragt und auch durch das Versorgungsamt bestätigt. Der erste gemeinsame Elternzeitmonat ist bereits vergangen und es steht nun der zweite Partnermonat vor der Tür (AG weiß das bereits seit ca. 9 Monaten). Nun möchte der AG, dass dieser zweite Monat Elternzeit nach hinten verschoben wird. Aber geht das? Darf der AG die bereits bewilligte Elternzeit verschieben und wie sieht es dann mit dem Elterngeld aus? Leute, ich brauche Hilfe!
Danke schon mal =)
2 Antworten
Es ist euer gesetzlicher Anspruch, an dem der AG nicht rütteln kann. So kurzfristig erst recht nicht. Genehmigt ist genehmigt.
Er müsste ggf. vor Gericht beweisen, dass der Betrieb pleite geht, wenn Dein Partner in genau DIESEM einen Monat nicht zur Arbeit erscheit.
Die Elternzeit ist dem AG nur mitzuteilen! So wie ihr es gemacht habt! Der AG hat weder Mitsprache- noch ein Änderungsrecht!
Also kann der AG das von euch nicht verlangen!
Da aber der AG das Recht hat, nach der EZ zu kündigen, ist es vieleicht ratsam mit dem AG zusammenzuwirken.
Ihr müsst nur darauf achten: Elterngeld gibts nur bis zum 14. Lebensmonat. Elternzeit sollte im Elterngeldbereich an die Lebensmonate angepasst sein. Ihr könnte auch 2 (weitere) Monate nehmen und in beiden bis zu 30 Std/Woche als Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dann hat der AG seine "Arbeitskraft" und der AN die Zeit mit dem Kind (Elterngeld könnte gesplittet werden).
Die Änderung und wer sie haben wollte, würd ich schriftlich festhalten.