Kann der AG die bereits bewilligte Elternzeit verschieben?

2 Antworten

Es ist euer gesetzlicher Anspruch, an dem der AG nicht rütteln kann. So kurzfristig erst recht nicht. Genehmigt ist genehmigt.

Er müsste ggf. vor Gericht beweisen, dass der Betrieb pleite geht, wenn Dein Partner in genau DIESEM einen Monat nicht zur Arbeit erscheit.

Die Elternzeit ist dem AG nur mitzuteilen! So wie ihr es gemacht habt! Der AG hat weder Mitsprache- noch ein Änderungsrecht!

Also kann der AG das von euch nicht verlangen!

Da aber der AG das Recht hat, nach der EZ zu kündigen, ist es vieleicht ratsam mit dem AG zusammenzuwirken.

Ihr müsst nur darauf achten: Elterngeld gibts nur bis zum 14. Lebensmonat. Elternzeit sollte im Elterngeldbereich an die Lebensmonate angepasst sein. Ihr könnte auch 2 (weitere) Monate nehmen und in beiden bis zu 30 Std/Woche als Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dann hat der AG seine "Arbeitskraft" und der AN die Zeit mit dem Kind (Elterngeld könnte gesplittet werden).

Die Änderung und wer sie haben wollte, würd ich schriftlich festhalten.